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Es geht um die
seit langem leerstehende Wiese Ecke Würmtal-/Finkenstraße.
Sie besteht aus unterschiedlichen Grundstücken mit unterschiedlichen
Eigentümern.
Diese haben sich nunmehr geeinigt an die Fa Allguth verkaufen zu wollen.
Die Fa Allguth, Tankstellenbetreiber, will darauf bauen, allerdings nur ein
Verwaltungsgebäude.

Der erste
Vorschlag der Gemeinde, in Auftrag gegeben von Bgm Göbel, CSU, in nicht-öffentlicher Sitzung
behandelt, war eine
Bebauung mit einer
Baudichte GFZ von 1,2.
Dies wurde später im Gemeinderat besprochen, daher dürfen wir es hier nennen.
Der
Bebauungsplan 4, zuständig für diese Grundstücke sieht eine Baudichte von 0,6
vor, glatt die Hälfte.
Die Bürger
wurden von Dr. Dirndorfer, SPD, direkt nach der nicht-öffentlichen Sitzung
darüber informiert und waren entsetzt, beunruhigt und fühlten sich
hintergangen. Es hagelte Proteste bei Bgm. Göbel.
Göbel warf Dr. Dirndorfer
Geheimnisbruch =
unseriöses Verhalten vor, die Presse berichtete darüber, siehe
Presse.
Wir wiederum sehen Göbels Verhalten
bedenklich. Dr. Dirndorfer hatte Göbel in der
nicht-öffentlichen Sitzung
ausdrücklich gefragt, ob die Unterlagen verwendbar seien. Göbel: "Sie dürfen
ALLES verwenden". Dies ist unbestritten.
Auch wir
verstehen damit, dass die Pläne nun an die Öffentlichkeit weitergegeben werden
dürfen. Im stillen Kämmerlein verwenden durften die Gemeinderäte sowieso
alles.
Bebauungen
müssen sogar in öffentlichen Sitzungen behandelt werden. Die Behandlung in
nicht-öffentlicher Sitzung dient unseres Erachtens nur der Verschleierung vor
der Öffentlichkeit. Bebauungen sind stets von öffentlichem Interesse, selbst
der Name des Bauwerbers ist nicht geheim.
Unser Herr Brandtner, AIG, hat die Bürger nochmals informiert und um
Unterstützung seines Antrages
gebeten. Unzählige Bürger sandten das Unterstützungsschreiben an uns.
Am 23.04.2009
wurde nun der Antrag von Herrn Brandtner ("dass
das städtebauliche Konzept des Eckgrundstückes Würmtalstraße/Finkenstrasse
(Bebauungsplan Nr. 4 dauerhaft verworfen wird")
behandelt.
Wir haben den Antrag in der Sitzung zurück gezogen, da er schon im Vorfeld
Wirkung zeigte:
Vorgestellt
wurde nämlich eine neue Planung mit einer Baudichte GFZ von 0,7.
Die 0,7 ergeben sich, wenn man die Satzungen der "großen" Bebauungspläne 1A bis
1J vergleicht, mit einem Zuschlag, wenn 2-geschoßig OHNE Dach gebaut wird aus
0,6:0,85.
So konnten wir die Bebauung nun fast halbieren und erreichen, dass
Bebauungsplan-gemäß bebaut wird.
Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein!
Unbestreitbar
ist, dass ein Baurecht besteht. Dieses sieht eine GFZ von 0,6 vor. Die
Hochrechnung auf 0,7 gibt es nicht, könnte aber im Bebauungsplan 4, der in
Aufstellung ist, nachgereicht werden.
Lärmschutz - Die Bebauung soll dem Lärmschutz dienen.
Sie können an Hand unserer Unterlagen die Lärmpegel vergleichen, siehe
Lärmpegel und Bebauung.
Zu erkennen ist, dass sich am Lärmpegel der bestehenden Bebauung der
Nachbarschaft nichts ändert.
Geschützt werden nur die zu errichtenden neuen Bauten auf dem Grundstück selbst.
Die Bebauung dient dem Eigenschutz.
Stand 2010:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Fa. Allguth wurde gegen unsere und
weitere Stimmen beschlossen, Abstimmung 13:6 am 18.05.2010.
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