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23.04.2009 Allguth-Ansiedlung Ecke Würmtal-Finkenstr.

Es geht um die seit langem leerstehende Wiese Ecke Würmtal-/Finkenstraße.
Sie besteht aus unterschiedlichen Grundstücken mit unterschiedlichen Eigentümern.

Diese haben sich nunmehr geeinigt an die Fa Allguth verkaufen zu wollen.
Die Fa Allguth, Tankstellenbetreiber, will darauf bauen, allerdings nur ein Verwaltungsgebäude.




 

Der erste Vorschlag der Gemeinde, in Auftrag gegeben von Bgm Göbel, CSU, in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt, war eine Bebauung mit einer Baudichte GFZ von 1,2. Dies wurde später im Gemeinderat besprochen, daher dürfen wir es hier nennen.

 

Der Bebauungsplan 4, zuständig für diese Grundstücke sieht eine Baudichte von 0,6 vor, glatt die Hälfte.

Die Bürger wurden von Dr. Dirndorfer, SPD, direkt nach der nicht-öffentlichen Sitzung darüber informiert und waren entsetzt, beunruhigt und fühlten sich hintergangen. Es hagelte Proteste bei Bgm. Göbel.

Göbel warf Dr. Dirndorfer Geheimnisbruch = unseriöses Verhalten vor, die Presse berichtete darüber, siehe Presse.

Wir wiederum sehen Göbels Verhalten bedenklich. Dr. Dirndorfer hatte Göbel in der nicht-öffentlichen Sitzung ausdrücklich gefragt, ob die Unterlagen verwendbar seien. Göbel: "Sie dürfen ALLES verwenden". Dies ist unbestritten.

Auch wir verstehen damit, dass die Pläne nun an die Öffentlichkeit weitergegeben werden dürfen. Im stillen Kämmerlein verwenden durften die Gemeinderäte sowieso alles.

 

Bebauungen müssen sogar in öffentlichen Sitzungen behandelt werden. Die Behandlung in nicht-öffentlicher Sitzung dient unseres Erachtens nur der Verschleierung vor der Öffentlichkeit. Bebauungen sind stets von öffentlichem Interesse, selbst der Name des Bauwerbers ist nicht geheim.

Unser Herr Brandtner, AIG, hat die Bürger nochmals informiert und um Unterstützung seines Antrages gebeten. Unzählige Bürger sandten das Unterstützungsschreiben an uns.
  

Am 23.04.2009 wurde nun der Antrag von Herrn Brandtner ("dass das städtebauliche Konzept des Eckgrundstückes Würmtalstraße/Finkenstrasse (Bebauungsplan Nr. 4 dauerhaft verworfen wird")

 behandelt. Wir haben den Antrag in der Sitzung zurück gezogen, da er schon im Vorfeld Wirkung zeigte:

 

Vorgestellt wurde nämlich eine neue Planung mit einer Baudichte GFZ von 0,7.
Die 0,7 ergeben sich, wenn man die Satzungen der "großen" Bebauungspläne 1A bis 1J vergleicht, mit einem Zuschlag, wenn 2-geschoßig OHNE Dach gebaut wird aus 0,6:0,85.
So konnten wir die Bebauung nun fast halbieren und erreichen, dass Bebauungsplan-gemäß bebaut wird.
Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein!
 

Unbestreitbar ist, dass ein Baurecht besteht. Dieses sieht eine GFZ von 0,6 vor. Die Hochrechnung auf 0,7 gibt es nicht, könnte aber im Bebauungsplan 4, der in Aufstellung ist, nachgereicht werden.

Lärmschutz - Die Bebauung soll dem Lärmschutz dienen.
Sie können an Hand unserer Unterlagen die Lärmpegel vergleichen, siehe Lärmpegel und Bebauung.

Zu erkennen ist, dass sich am Lärmpegel der bestehenden Bebauung der Nachbarschaft nichts ändert.
Geschützt werden nur die zu errichtenden neuen Bauten auf dem Grundstück selbst. Die Bebauung dient dem Eigenschutz.

 

Stand 2010:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Fa. Allguth wurde gegen unsere und weitere Stimmen beschlossen, Abstimmung 13:6 am 18.05.2010.

 

 

 

 

 

 

 

 


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AIG Vorstand