Beispiele sichtbarer Auswirkungen des degress. Baurechts

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Die Zerstörung der Gartengemeinde Gräfelfing wird durch die neuen
 Bebauungspläne radikal vorangetrieben.  Beispiele sichtbarer Auswirkungen:
                              
von AIG-Vorstand Heidi Jakob-Protschky

 Immer mehr  Grundstücke werden  mit hoher Bebauung versiegelt.
Gerade kleine Grundstücke in denen sich  typische Gräfelfinger Häuser, meist idyllisch eingewachsen befanden, werden komplett abgeholzt und Kuben im Pseudo-Bauhaus- Stil oder mit  Gauben durchlöcherte Walmdachhütten errichtet. Das Ortsbild wird radikal verändert, unterschiedlichste Baukörper meist in ihren Proportionen unausgewogen konkurrieren gegeneinander.
Die Beispiele wachsen wie Pilze aus dem Boden und das ist erst der Anfang!


Regerstrasse 10 und 12
:( Bebauungsplan 1E Mindestgrundstücksgröße 750qm)
Zwei Grundstücke nebeneinander, Nr.10 hat nicht einmal die Mindestgrundstücksgröße die in den neuen Bebauungsplänen festgelegt wurde.
Das Grundstück in der Regerstr.12  liegt knapp über der Mindestgrundstückgrenze von 750qm,
es wird mit 2 Einfamilienhäusern versiegelt.


                 Regerstrasse 12
                                          Regerstrasse 10
links: besteh.Satteldach -     Walmdach-                                                    Flachdach    

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Damit auf kleinsten Grundstücken, siehe auch Leiblstr. Ecke Kuckucksweg  kein Baurecht verloren geht, wurden und werden die erst in den letzten Jahren beschlossenen Bebauungspläne schon zum 3.mal verändert, um für diese Grundstücke durch Sonderbaurecht eine hohe Baudichte zu erhalten.

                      Leiblstrasse Ecke Kuckucksweg

 

 Rottenbucherstrasse 61: (Bebauungsplan 1G Mindestgrundstücksgröße 1000qm)
Auf einem 1342 qm großem Grundstück wird ein älteres Haus abgerissen, ein Bauträger errichtet dort 3 Einfamilienhäuser mit Grundstücken von jeweils 517, 443 und 354qm. Wieso wurden aufwendig Mindestgrundstücksgrößen festgelegt, wenn die Grundstücke dann ganz einfach auch ohne Realteilung zerlegt werden können?

                                                                           Quelle: Immobilienscout

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Aubingerstrasse, hier blieb nur ein einziger Baum stehen, inzwischen  komplett ummauert. Vielleicht bei diesem Baukörper auch besser so! 

                                                                                     Luftbild: Google

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Rottenbucherstrasse 59                                                 Schulstrasse
Dahinter befindet sich noch ein typisches                          die neue „typische“ Gräfelfinger
Gräfelfinger Haus, zu sehen ist es nicht mehr                    Baukultur    

 

 Systematisch werden nun auch größere Grundstücke, die knapp über der Grundstücksmindestgröße liegen zerlegt und massiv bebaut, da durch das degressive Baurecht dort die höchste Bebauungsdichte zu erreichen ist.
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Und nicht nur das:
In der Schulstrasse wurde ein „prachtvolles“ Gebäude mit zwei dominanten Kaminen errichtet. Die im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenzen (blau) durfte der Bauherr völlig ignorieren.

  

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 In der Steubstrasse wurde für die Errichtung zweier Wohnblöcke speziell für „exklusives Wohnen im Alter“ ebenfalls ein schön eingewachsenes Grundstück einfach einem anderen Bebauungsplan mit wesentlich höherer Baudichte zugeteilt, anschließend abgeholzt  und 3- geschossig bebaut. Die direkten Nachbarn haben das Nachsehen, werden beschattet und müssen ihre eigenen Grünflächen für die Elite in ihrer Nachbarschaft erhalten.   

Zur Erinnerung:
Mit den neuen Bebauungsplänen sollte der “Gartenstadtcharkter“ Gräfelfings erhalten werden. Ergebnis: Die Grundstücke werden ohne Realteilung zerlegt, abgeholzt und mit weit höherer Baudichte im Vergleich zur Nachbarschaft versiegelt.
Nicht nur die Tatsache, dass diese Pläne immer wieder überarbeitet werden müssen, bestätigt ihre dilettantische Ausführung; und das mit unseren Steuergeldern!


               
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AIG Vorstand