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Die Zerstörung der Gartengemeinde Gräfelfing wird durch die neuen
Bebauungspläne radikal vorangetrieben. Beispiele sichtbarer Auswirkungen:
von AIG-Vorstand Heidi Jakob-Protschky
Immer mehr
Grundstücke werden mit hoher Bebauung versiegelt.
Gerade kleine
Grundstücke in denen sich typische Gräfelfinger Häuser, meist idyllisch
eingewachsen befanden, werden komplett abgeholzt und Kuben im Pseudo-Bauhaus-
Stil oder mit Gauben durchlöcherte Walmdachhütten errichtet. Das Ortsbild wird
radikal verändert, unterschiedlichste Baukörper meist in ihren Proportionen
unausgewogen konkurrieren gegeneinander.
Die Beispiele
wachsen wie Pilze aus dem Boden und das ist erst der Anfang!
Regerstrasse
10 und 12:(
Bebauungsplan 1E Mindestgrundstücksgröße 750qm)
Zwei
Grundstücke nebeneinander, Nr.10 hat nicht einmal die
Mindestgrundstücksgröße die in den neuen Bebauungsplänen festgelegt wurde.
Das
Grundstück in der Regerstr.12 liegt knapp über der
Mindestgrundstückgrenze von 750qm,
es wird mit 2 Einfamilienhäusern versiegelt.
Regerstrasse 12
Regerstrasse 10
links: besteh.Satteldach -
Walmdach- Flachdach
 
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Damit auf
kleinsten Grundstücken, siehe auch Leiblstr. Ecke Kuckucksweg kein
Baurecht verloren geht, wurden und werden die erst in den letzten Jahren
beschlossenen Bebauungspläne schon zum 3.mal verändert, um für diese Grundstücke
durch Sonderbaurecht eine hohe Baudichte zu erhalten.
Leiblstrasse
Ecke Kuckucksweg
  
Rottenbucherstrasse 61:
(Bebauungsplan 1G Mindestgrundstücksgröße 1000qm)
Auf einem
1342 qm großem Grundstück wird ein älteres Haus abgerissen, ein Bauträger
errichtet dort 3 Einfamilienhäuser mit Grundstücken von jeweils 517, 443 und
354qm. Wieso wurden aufwendig Mindestgrundstücksgrößen festgelegt, wenn die
Grundstücke dann ganz einfach auch ohne Realteilung zerlegt werden können?
 
Quelle: Immobilienscout
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Aubingerstrasse,
hier blieb nur ein einziger Baum stehen, inzwischen komplett ummauert.
Vielleicht bei diesem Baukörper auch besser so!
 
Luftbild: Google
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Rottenbucherstrasse 59 Schulstrasse
Dahinter
befindet sich noch ein typisches die neue „typische“ Gräfelfinger
Gräfelfinger
Haus, zu sehen ist es nicht mehr Baukultur
 
Systematisch
werden nun auch größere Grundstücke, die knapp über der Grundstücksmindestgröße
liegen zerlegt und massiv bebaut, da durch das degressive Baurecht dort die
höchste Bebauungsdichte zu erreichen ist.
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Und nicht nur
das:
In der
Schulstrasse wurde ein „prachtvolles“ Gebäude mit zwei dominanten Kaminen
errichtet. Die im Bebauungsplan vorgegebenen Baugrenzen (blau) durfte der
Bauherr völlig ignorieren.

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In der
Steubstrasse wurde für die Errichtung zweier Wohnblöcke speziell für
„exklusives Wohnen im Alter“ ebenfalls ein schön eingewachsenes Grundstück
einfach einem anderen Bebauungsplan mit wesentlich höherer Baudichte zugeteilt,
anschließend abgeholzt und 3- geschossig bebaut. Die direkten Nachbarn haben
das Nachsehen, werden beschattet und müssen ihre eigenen Grünflächen für die
Elite in ihrer Nachbarschaft erhalten.
 
Zur
Erinnerung:
Mit den neuen
Bebauungsplänen sollte der “Gartenstadtcharkter“ Gräfelfings erhalten werden.
Ergebnis: Die Grundstücke werden ohne Realteilung zerlegt, abgeholzt und mit
weit höherer Baudichte im Vergleich zur Nachbarschaft versiegelt.
Nicht nur die
Tatsache, dass diese Pläne immer wieder überarbeitet werden müssen, bestätigt
ihre dilettantische Ausführung; und das mit unseren Steuergeldern!
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