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Warum AIG
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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
Warum AIG?
Erstmals
eine Neugründung einer freien Wählergruppe nach 36 Jahren
Warum?
Eine Einhausung
der Autobahn A96 ist das dringendste Problem in unserer Gemeinde.
Seit 1972 hat unser Gemeinderat nicht das geringste erreicht, um uns vor Lärm,
Abgasen, Minderung der Lebensqualität und Ortzerteilung zu bewahren.
Auch heute noch spekuliert der Gemeinderat, wie seit 36 Jahren, dass der Staat
den Lärmschutz übernimmt. Dabei wäre der Tunnel Prüfening in Regensburg ein
klares Signal gewesen. Bau auf eigene Kosten, aber mit 62 % Zuschuss.
Die Vereinbarung war 1996, fertig wurde der Tunnel 2002.
Seitdem wurden die Zuschussmöglichkeiten geringer, heute gibt es definitiv
nichts mehr. Statt 38% der Kosten hat die Gemeinde nun 100% zu tragen. Das
"Aussitzen" kommt uns teuer zu stehen.
Trotzdem müssen wir uns nun ohne wenn und aber sofort an den Tunnelbau machen,
da der Verkehr ständig zunimmt. Dies bringt neue Belastungen und erhöht die
Baukosten.
Es gibt keine Alternative.
Gegründet haben
wir uns allerdings wegen des ungerechten, weil ungleichen Baurechts. Dieses
erzeugt unhaltbare Zustände, welche unsere
Gartengemeinde schädigen und zerstören.
Die Verschandelung und Abwertung unserer Gemeinde, sowie die
Ungleichbehandlung unserer Bürger war nicht länger hinnehmbar.
Verschandelung durch ungleiche
Bebauung: Zugebaute Grundstücke mitten unter anderen, die den Garten dazu
stellen sollen.
Verschandelung durch Flachdächer, da hiermit der größte Nutzen herausgeholt
wird. Villen und die üblichen Walm- und Satteldächer verschwinden.
Abwertung: Nicht
nur die Autobahn A96 führte zu einem Rückgang des Bodenwertes, besonders in
Lochham. Auch die geplanten Bauweisen und Umverteilungen vernichten
Wohnqualität und Eigentum.
Ungleichbehandlung:
Seit 10 Jahren planen unsere Gemeinderäte. In vielen
Sondersitzungen wird ausgetüftelt, wie man Bürger ungleich behandeln kann.
Nun, 2008 sind die Bebauungspläne beschlossen. Erst ab diesem
sog. Satzungsbeschluss kann dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH)
geklagt werden.
Nach
unserem Auftreten in 2004 wurde ein Gutachten, hier das
Interview , über die neuen Planentwürfe
von der Gemeinde in Auftrag gegeben. Ergebnis: Nicht nur die neuen
Planungen ab 1997 sondern alle Pläne ab 1972 sind gesamt-nichtig.
Eine Veröffentlichung wurde stets verweigert mit der Begründung, dass
Schadenersatzansprüche daraus hergeleitet werden können. Es ist unglaublich:
-
Die
Gemeinde schädigt Bürger
-
Sie
hält es geheim
-
Die
Bürger werden nicht entschädigt
-
Die
Gemeinde ist Gegner ihrer eigenen Bürger
Was ist denn so
schwierig an der Bauleitplanung?
Die Verteilung des Baurechts. Man sollte meinen, eine einfache Sache.
Das ist es auch, in ganz Deutschland.
Jeder
bekommt den gleichen Nutzen, jeder qm eines Grundes hat dadurch den gleichen
Wert wie der des Nachbarn.
Einzig in unserer
Gemeinde ist es anders.
Unmittelbaren Nachbarn werden verschiedene Werte zugewiesen. So haben die
einen mehr, die anderen weniger. Das Resultat: Extrem dicht bebaute
Grundstücke, die sie alle kennen, direkt neben anderen, die dafür das Grün
stellen sollen.
Die IGG, die sich den Erhalt der Gartenstadt auf die Fahne
geschrieben hat, beansprucht auf Ihrer Homepage mit eigenen Worten die
„Führerschaft“ in der „Strukturerhaltung“. Dieses IGG-Baurecht hat Herrn
Sommer von der IGG seit Jahrzehnten eine Baudichte von 0,4 gesichert. (Der
neue Entwurf beschert ihm noch deutlich mehr).
In einem offenen
Brief hat Herr
Sommer uns, der AIG, vorgeworfen, wir würden eine Baudichte von
0,4 für alle
fordern (was unzutreffend ist). Darin sieht er fast schon die Apokalypse:
"... Auf größeren Grundstücken, wenn sie denn nicht geteilt würden, würde
vermehrt Geschosswohnungsbau entstehen. Die Einwohnerzahl würde stark steigen,
ruhender und rollender Verkehr würden noch mehr zunehmen. Die Infrastruktur
(Kinderbetreuung, Schulen, Altenwohnheime, Rathausverwaltung etc.) müsste
erweitert werden, was den Gemeindehaushalt auf Jahre belasten würde. ...".
Dabei geht der Planentwurf "unter Führerschaft" von Sommer und IGG bis zu
0,57!
Und Hern Sommers Grundstück beschert das Baurecht eine Baudichte (GFZ) von
0,41.
Sollte nicht ein Prophet mit gutem Beispiel vorangehen?
Welche Ignoranz
dürfen wir noch von unseren Gemeinderäten erwarten, die sich lauthals empören,
wenn andere das gleiche Recht fordern.
Und dies sogar für alle! Da würden ja alle gleich behandelt!
Dies ist der Unterschied zwischen der AIG
einerseits
und andererseits der IGG
und den weiteren Gemeinderäten unter besagter „Führerschaft“ der IGG:
Die AIG fordert gleiches Recht für alle
(in reinen Wohngebieten), sei es nun 0,35, mit dem Gräfelfing entstanden ist,
oder 0,40. Wie auch immer, Hauptsache: Gleichheit
für alle.
Ziel der AIG ist eine
gleichmäßige
schöne Gartengemeinde. Und jeder ist sicher vor hoher
Nachbarschaftsbebauung.
Dieses Baurecht gilt unangefochten, Deutschlandweit.
Die IGG fordert
Ungleichbehandlung,
hohe und niedrige Baudichten querfeldein. Die Baudichten reichen von 0,13 bis
0,57! Dies zerstört unsere
Gartengemeinde.
Dieses Baurecht gilt nur in Gräfelfing und hat seit 1972 bis heute nichts
vorzuweisen außer „Gesamt-nichtig“. Es sorgt für massive Verdichtung, die
doch angeblich verhindert werden soll.
Wussten Sie, dass Gräfelfing die zweitälteste Bevölkerung im Landkreis hat?
Das Gräfelfinger Durchschnittsalter liegt derzeit bei 44,6 Jahren und wird
bis 2020 auf 49,4 Jahre steigen, verursacht durch eine jahrelange
familienfeindliche Politik der Gemeinde. Die
Jugend wird vertrieben, da sie sich bezahlbaren Wohnraum nicht mehr leisten
kann.
Die AIG setzt sich
dafür ein, dass gerade der Gräfelfinger Jugend in ihrer Heimatgemeinde eine
Zukunft geboten werden kann.
Ihre
AIG AnliegerInitiative
Gartengemeinde
Vorstand: Hans Furbach, Ralf Brandtner, Heidi Jakob-Protschky
Infos: Tel. 85
24 30 oder auf dieser unser Website.
Wir wünschen uns eine schöne und gleichmäßig gestaltete Gartengemeinde.