Baurecht

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger  
Warum AIG?
Erstmals eine Neugründung einer freien Wählergruppe nach 36 Jahren

Warum?
Eine Einhausung der Autobahn A96 ist das dringendste Problem in unserer Gemeinde.
Seit 1972 hat unser Gemeinderat nicht das geringste erreicht, um uns vor Lärm, Abgasen, Minderung der Lebensqualität und Ortzerteilung zu bewahren.
Auch heute noch spekuliert der Gemeinderat, wie seit 36 Jahren, dass der Staat den Lärmschutz übernimmt. Dabei wäre der Tunnel Prüfening in Regensburg ein klares Signal gewesen. Bau auf eigene Kosten, aber mit 62 % Zuschuss. Die Vereinbarung war 1996, fertig wurde der Tunnel 2002.
Seitdem wurden die Zuschussmöglichkeiten geringer, heute gibt es definitiv nichts mehr. Statt 38% der Kosten hat die Gemeinde nun 100% zu tragen. Das "Aussitzen" kommt uns teuer zu stehen.
Trotzdem müssen wir uns nun ohne wenn und aber sofort an den Tunnelbau machen, da der Verkehr ständig zunimmt. Dies bringt neue Belastungen und erhöht die Baukosten.
Es gibt keine Alternative.



Gegründet haben wir uns allerdings wegen des ungerechten, weil ungleichen     Baurechts. Dieses erzeugt unhaltbare Zustände, welche unsere Gartengemeinde schädigen und zerstören.                                                                                    

Die Verschandelung und Abwertung unserer Gemeinde, sowie die Ungleichbehandlung unserer Bürger war nicht länger hinnehmbar.

Verschandelung durch ungleiche Bebauung: Zugebaute Grundstücke mitten unter anderen, die den Garten dazu stellen sollen.
Verschandelung durch Flachdächer, da hiermit der größte Nutzen herausgeholt wird. Villen und die üblichen Walm- und Satteldächer verschwinden.


Abwertung
: Nicht nur die Autobahn A96 führte zu einem Rückgang des Bodenwertes, besonders in Lochham. Auch die geplanten Bauweisen und Umverteilungen vernichten Wohnqualität und Eigentum.

Ungleichbehandlung: Seit 10 Jahren planen unsere Gemeinderäte. In vielen Sondersitzungen wird ausgetüftelt, wie man Bürger ungleich behandeln kann.
Nun, 2008 sind die Bebauungspläne beschlossen. Erst ab diesem sog. Satzungsbeschluss kann dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) geklagt werden.

Nach unserem Auftreten in 2004 wurde ein Gutachten, hier das Interview , über die neuen Planentwürfe von der Gemeinde in Auftrag gegeben. Ergebnis: Nicht nur die neuen Planungen ab 1997 sondern alle Pläne ab 1972 sind gesamt-nichtig.

Eine Veröffentlichung wurde stets verweigert mit der Begründung, dass Schadenersatzansprüche daraus hergeleitet werden können. Es ist unglaublich:

  • Die Gemeinde schädigt Bürger

  • Sie hält es geheim

  • Die Bürger werden nicht entschädigt

  • Die Gemeinde ist Gegner ihrer eigenen Bürger


Was ist denn so schwierig an der Bauleitplanung?
Die Verteilung des Baurechts. Man sollte meinen, eine einfache Sache. Das ist es auch, in ganz Deutschland.
Jeder bekommt den gleichen Nutzen, jeder qm eines Grundes hat dadurch den gleichen Wert wie der des Nachbarn.

Einzig in unserer Gemeinde ist es anders.
Unmittelbaren Nachbarn werden verschiedene Werte zugewiesen. So haben die einen mehr, die anderen weniger. Das  Resultat: Extrem dicht bebaute Grundstücke, die sie alle kennen, direkt neben anderen, die dafür das Grün stellen sollen.

Die IGG, die sich den Erhalt der Gartenstadt auf die Fahne geschrieben hat, beansprucht auf Ihrer Homepage mit eigenen Worten die „Führerschaft“ in der „Strukturerhaltung“. Dieses IGG-Baurecht hat Herrn Sommer von der IGG seit Jahrzehnten eine Baudichte von 0,4 gesichert. (Der neue Entwurf beschert ihm noch deutlich mehr).
 

In einem offenen Brief hat Herr Sommer uns, der AIG,  vorgeworfen, wir würden eine Baudichte von 0,4 für alle fordern (was unzutreffend ist). Darin sieht er fast schon die Apokalypse:

"... Auf größeren Grundstücken, wenn sie denn nicht geteilt würden, würde vermehrt Geschosswohnungsbau entstehen. Die Einwohnerzahl würde stark steigen, ruhender und rollender Verkehr würden noch mehr zunehmen. Die Infrastruktur (Kinderbetreuung, Schulen, Altenwohnheime, Rathausverwaltung etc.) müsste erweitert werden, was den Gemeindehaushalt auf Jahre belasten würde. ...
".

Dabei geht der Planentwurf "unter Führerschaft" von Sommer und IGG bis zu 0,57!
Und Hern Sommers Grundstück beschert das Baurecht eine Baudichte (GFZ) von 0,41.
Sollte nicht ein Prophet mit gutem Beispiel vorangehen?


Welche Ignoranz dürfen wir noch von unseren Gemeinderäten erwarten, die sich lauthals empören, wenn andere das gleiche Recht fordern.
Und dies sogar für alle! Da würden ja alle gleich behandelt!


Dies ist der Unterschied zwischen der AIG einerseits und andererseits der IGG und den weiteren Gemeinderäten unter besagter „Führerschaft“ der IGG:

Die AIG fordert gleiches Recht für alle (in reinen Wohngebieten), sei es nun 0,35, mit dem Gräfelfing entstanden ist, oder 0,40. Wie auch immer, Hauptsache: Gleichheit für alle.
Ziel der AIG ist eine gleichmäßige schöne Gartengemeinde. Und jeder ist sicher vor hoher Nachbarschaftsbebauung.
Dieses Baurecht gilt unangefochten, Deutschlandweit.

Die IGG fordert Ungleichbehandlung, hohe und niedrige Baudichten querfeldein. Die Baudichten reichen von 0,13 bis 0,57! Dies zerstört unsere Gartengemeinde.
Dieses Baurecht gilt nur in Gräfelfing und hat seit 1972 bis heute nichts vorzuweisen außer „Gesamt-nichtig“. Es sorgt für massive Verdichtung, die doch angeblich verhindert werden soll.


Wussten Sie, dass Gräfelfing die zweitälteste Bevölkerung im Landkreis hat?
Das Gräfelfinger Durchschnittsalter liegt derzeit bei 44,6 Jahren und wird bis 2020 auf 49,4 Jahre steigen, verursacht durch eine jahrelange familienfeindliche Politik der Gemeinde. Die Jugend wird vertrieben, da sie sich bezahlbaren Wohnraum nicht mehr leisten kann.

Die AIG setzt sich dafür ein, dass gerade der Gräfelfinger Jugend in ihrer Heimatgemeinde eine Zukunft geboten werden kann. 

Ihre AIG       AnliegerInitiative Gartengemeinde

Vorstand: Hans Furbach, Ralf Brandtner, Heidi Jakob-Protschky  Infos: Tel. 85 24 30 oder auf dieser unser Website.


Wir wünschen uns eine schöne und gleichmäßig gestaltete Gartengemeinde.