Wertminderung ist der Schlüssel Laut
SZ vom 18.3.2006:
"Tatsächlich stellt sich bei
Aufhebung der Rechtskraft der nichtigen Bebauungspläne die komplizierte Frage
neu, ob bei einem Umstieg auf das lineare Baurecht auch in diesem Falle
Entschädigungen für kleinere Grundstücke fällig würden. Solange die alten Bebauungspläne
Rechtskraft behalten, dessen ist sich Göbel (Anm.: Unser Bürgermeister) sicher,
wäre dies bei einer grundsätzlichen Änderung des Baurechts der Fall." Vergessen werden hier jedoch diejenigen, und das sind mehr als die Hälfte, welchen in dieser langen Zeit durch das degressive Baurecht Baunutzung entzogen wurde, also bereits geschädigt wurden. An diese Bürger wird kein Gedanken verschwendet, denn man wähnt sich sicher, dass nichts zu zahlen ist. Grund ist die 7-Jahresfrist: Ist der Baurechtsentzug 7 Jahre alt, so kann keine Entschädigung verlangt werden.
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