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Wertminderung


Wertminderung ist der Schlüssel

Laut SZ vom 18.3.2006:
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"Tatsächlich stellt sich bei Aufhebung der Rechtskraft der nichtigen Bebauungspläne die komplizierte Frage neu, ob bei einem Umstieg auf das lineare Baurecht auch in diesem Falle Entschädigungen für kleinere Grundstücke fällig würden. Solange die alten Bebauungspläne Rechtskraft behalten, dessen ist sich  Göbel (Anm.: Unser Bürgermeister) sicher, wäre dies bei einer grundsätzlichen Änderung des Baurechts der Fall."

Bgm. Göbel macht sich Sorgen um eine Entschädigungspflicht für diejenigen die seit mehr als 30 Jahren vom degressiven Baurecht profitiert haben für den Fall des Umstieges auf das lineare Baurecht. Hier wird auch bestätigt, dass das Entziehen von Baurecht eine Schädigung darstellt.

Vergessen werden hier jedoch diejenigen, und das sind mehr als die Hälfte, welchen in dieser langen Zeit durch das degressive Baurecht Baunutzung entzogen wurde, also bereits geschädigt wurden.

An diese Bürger wird kein Gedanken verschwendet, denn man wähnt sich sicher, dass nichts zu zahlen ist. Grund ist die 7-Jahresfrist: Ist der Baurechtsentzug 7 Jahre alt, so kann keine Entschädigung verlangt werden.

  • Hier irrt die Gemeinde jedoch möglicherweise: Entschädigung wird fällig. Begründung: Werden einzelnen Bürgern, also nicht allen in gleichem Masse, Baurecht entzogen, tritt die 7-Jahresfrist gar nicht erst ein. Klagefrist für eine Normenkontrollklage wurde 2004 von 7 auf 1 Jahr gekürzt. Sie beginnt ab Satzungsbschluss.
     

  • Moralisch bedenklich erscheint diese Überlegung der Gemeinde ebenfalls: Den offensichtlich seit langer Zeit geschädigten Bürgern lässt man nicht endlich Recht angedeihen.