Die Sitzung des Bauausschusses im
Dezember 2006 brachte wieder neue Varianten der Bauleitplanung. Dabei
geht es wie bisher um die Kernfrage: Verteilung des Baurechts. Die
Sondersitzung am 24.01.2007 befasste sich ebenfalls damit.
IGG und
Bürgerverein brachten einen Antrag ein, das Baurecht noch weiter
einzuschränken. Genau gesagt, nur bei einem Teil unserer Bürger.
Nicht betroffen von diesem Antrag ist der Fraktionsvorsitzende der IGG. (Hier
finden Sie einen
Leserbrief aus dem Merkur
dazu. Zurück mit Rücktaste).
Möglich macht dies das von der Gemeinde erfundene Spezialrecht,
"degressiv" genannt.
Dies hat zur Folge, dass die Baunutzung stark schwankt, zwischen 10% und
42% nach den derzeitig neuesten Entwürfen!
Dies bedeutet, dass pro qm die Begünstigten bis zu 4 mal so viel bauen
dürfen wie die Benachteiligten.
Der Wert eines qm schwankt ähnlich stark.
Eine unbebaubare Wiese ist hier auch noch etwas wert, sodass der
Bodenwertverlust "nur" ziemlich genau bis 40% beträgt.
Vergessen wir nicht: Die Wertminderung ist, obwohl bis zu einer Million
Euro pro Grundstück reichend, das kleinere der beiden Übel. Die
Einschränkung der Baunutzung schadet erheblich mehr!
Auch diesmal zeigte der Städteplaner eine verwirrende Fülle von Vorschlägen zur
Regelung der Baudichte. Der Antrag von IGG und BVGL brachte zusätzlich
Verwirrung.
Dem Städteplaner wurde es nicht leicht gemacht dank der ständigen
Änderungswünsche.
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Wir, die AIG, werden uns wie bisher mit keinem Gräfelfinger Spezialrecht zufrieden
geben.
Wir fordern eine gleiche Baudichte für alle reinen Wohngebiete. (Also
ohne Bahnhofstraße, Jahnplatz, Schulen, Kirchen, Reihenhaussiedlungen,
usw.).
Unsere Gemeinde ist entstanden mit einer
Baudichte (GFZ) von einheitlich 0,35.
Mit diesem Wert können wir gut leben, haben eine lockere Bebauung, eine
wunderbare Gartenstadt.
Aber auch 0,40 wäre denkbar, das Landratsam stellt den Bodenrichtwert
dazu fest.
Seit 2006 gilt:. 850€/qm bei einer GFZ von 0,40. Eine Teil der
Eigentümer hat diesen Wert bereits seit 30 Jahren, ohne dass es den
Gemeinderat störte.
Auch 0,30 ist
überlegenswert.
Der Wert an sich ist nicht so wichtig wie unser Bestreben, dass alle
dasselbe haben sollen. Jeder qm hat dadurch gleichen Nutzen und
Wert.
Wer hiergegen ist, wendet sich gegen ein faires Verhalten der Bürger
untereinander, er betreibt Spaltung der Bürgerschaft.
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Uns wird gerne unterstellt wir
seien gegen die Gartenstadt. Welch Unsinn! Wir fordern lediglich
gleiches Recht für alle. Alle Gartenstädte Deutschlands wenden das
gesetzliche Baurecht an, das zur Unterscheidung von der Gräfelfinger
Eigenerfindung "linear" genannt wird.
Wenn wir gleiches Recht für alle fordern, so wirft uns Dr. Stübner,
IGG, in der SZ vom 11.01.07 vor "als Immobilienmakler,
Bauunternehmer oder Erbengemeinschaften selbst schnellen Profit erzielen
zu wollen". Es werden also nicht die verurteilt, welche
seit 30 Jahren eine bis zu vierfach höhere Baunutzung haben, sondern die,
welche nach dieser langen Zeit endlich gleiches Recht fordern.
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Der Bauausschuss beteuert, er halte sich
bei der Verteilung des Baurechts an die vorhandene Bebauung. Dies ist
abzulehnen, da diese im Deckmantel der für nichtig beurteilten
Bebauungspläne entstanden ist.
Zudem gibt es nichts zu verteilen, Gleichbehandlung ist gefordert wie in
ganz Deutschland.
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