10.10.2007   Informationsveranstaltung im Bürgerhaus

Unsere Informationsveranstaltung war ein voller Erfolg, der große Saal im Bürgerhaus war voll, sogar auf dem Balkon saßen Bürger.

Anlass war der Aushang des Entwurfs der Baupläne. Betroffen sind fast alle Wohngebiete.

Hans Furbach legte nochmals die Ziele der AIG dar:

Gleichmäßige mittlere Baudichte zum Erhalt unserer Gartengemeinde.

Der Entwurf der Gemeinde sieht dagegen eine nochmalige Erhöhung der maximalen Baudichte auf fast 60% vor (bisher 50%). Ausgleichen sollen dies andere mit geringerer Baudichte, die nochmals für einen großen Teil der Bürger zurückgeschraubt wurde.

Kurz: Wir stehen für Gleichbehandlung in Rechten und Pflichten,
die Gemeinde für Ungleichbehandlung.

Ungleichbehandlung und Umverteilung sind natürlich erheblich schwerer zu vertreten. Kein Wunder, dass die Gemeinde sich in Schweigen hüllt und uns das Feld überlässt.

Dies war unsere vierte Infoveranstaltung im Bürgerhaus, von der Gemeinde kam nichts.

Ralf Brandtner, Vorstandsmitglied der AIG, referierte über den Mustereinspruch der AIG.
Bauräume, Mindestgrundstücksgrößen, Flachdächer, Nutzungs- und Wertminderung wurden erläutert und die dabei auftretenden Ungleichbehandlungen.
Diese führen zu insgesamt 20 Punkten im Mustereinspruch.

Er wies noch mal auf die Bedeutung des Einspruchs hin:

  • Ohne Einspruch kann später nichts mehr eingewendet werden, was hätte eingewendet werden können.
  • Nur die Einwender können Änderungen erreichen, welche nur für sie gelten

Hier ein Pressebericht Merkur-Würmtal                                (zurück jeweils mit Rücktaste)

AIG Vorstand
25.04.2007    AIG verteilt Flugblatt

Wir haben ein Flugblatt (pdf) zur Information an alle Haushalte verteilt.
Es ist wichtig, dass unsere Bürger von den gravierenden Änderungen erfahren.
Eigentlich wäre es Aufgabe des Bürgermeisters die betroffenen Bürger zu informieren.
Doch selbst die Veröffentlichung im Internet wird verweigert, angeblich wegen zu hoher Kosten. In den Nachbarkreisen München und Starnberg ist die Bekanntgabe im Internet selbstverständlich.

Besuchen Sie unsere
Informationsveranstaltung im Bürgerhaus,
großer Saal, am Di., 22. Mai 2007

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AIG Vorstand
 
30.01.2007    Gemeinderat beschließt Verteilung des Baurechts

Nun hat der Gemeinderat am 29.01.2007 die Verteilung des Baurechts in unserer Gemeinde beschlossen, und zwar wurde die Baudichte wiederum "degressiv", d.h. progressiv für kleine Grundstücke festgelegt.
                  Wir sind strikt gegen diese Gräfelfinger Eigenmächtigkeit.


Nach nunmehr fast 10 Jahren Planungen , unzähligen Entwürfen, Gutachten wurde nun die Verteilung beschlossen. Dies ist noch lange kein Bebauungsplan.

Wir bemängeln:

- Fehlende vorzeitige Bürgerbeteiligung
- Keine Aufklärung der Bürger
- Keine Podiumsdiskussion von Befürwortern und Gegnern der Umverteilungsideologie.
- Keine Veröffentlichung des Ergebnisses und Erklärung der Besonderheit
- Keine Veröffentlichung wenigstens im Internet.

Die Gemeinde weigert sich beharrlich ihre Planungen im Internet zu veröffentlichen mit Hinweis auf die Kosten und "allen Gründen, die man bringt, wenn man nicht mag", wie es ein Mitglied ausdrückte. Die Stadt München und der Landkreis Starnberg veröffentlichen dagegen schon seit langem. "Wir schämen uns nicht für unsere Bebauungspläne" sagte ein Grüner unlängst. Warum also wird ohne Bürger geplant?

Wir dagegen haben absolut nichts zu verbergen, da wir auf gleiches Recht für alle pochen. Deshalb finden sie bei uns alles was wir selbst erfahren können.

Hier also die unveröffentlichten Beschlüsse im Punkt   
                                         03b
Planungsstand

Vergleichen Sie mit den homepages der anderen Parteien und Gruppierungen!


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AIG Vorstand
 
24.01.2007 Sondersitzung des Bauausschusses: Verwirrspiel ohne Ende

Die Sitzung des Bauausschusses im Dezember 2006 brachte wieder neue Varianten der Bauleitplanung. Dabei geht es wie bisher um die Kernfrage: Verteilung des Baurechts.  Die Sondersitzung am 24.01.2007 befasste sich ebenfalls damit.
IGG und Bürgerverein brachten einen Antrag ein, das Baurecht noch weiter einzuschränken.
Genau gesagt, nur bei einem Teil unserer Bürger. Nicht betroffen von diesem Antrag ist der Fraktionsvorsitzende der IGG. (Hier finden Sie einen Leserbrief aus dem Merkur dazu. Zurück mit Rücktaste).

Möglich macht dies das von der Gemeinde erfundene Spezialrecht, "degressiv" genannt.
Dies hat zur Folge, dass die Baunutzung stark schwankt, zwischen 10% und 42% nach den derzeitig neuesten Entwürfen!
Dies bedeutet, dass pro qm die Begünstigten bis zu 4 mal so viel bauen dürfen wie die Benachteiligten.

Der Wert eines qm schwankt ähnlich stark. Eine unbebaubare Wiese ist hier auch noch etwas wert, sodass der Bodenwertverlust "nur" ziemlich genau bis 40% beträgt.
Vergessen wir nicht: Die Wertminderung ist, obwohl bis zu einer Million Euro pro Grundstück reichend, das kleinere der beiden Übel. Die Einschränkung der Baunutzung schadet erheblich mehr!

Auch diesmal zeigte der Städteplaner eine verwirrende Fülle von Vorschlägen zur Regelung der Baudichte. Der Antrag von IGG und BVGL brachte zusätzlich Verwirrung.
Dem Städteplaner wurde es nicht leicht gemacht dank der ständigen Änderungswünsche.
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Wir, die AIG, werden uns wie bisher mit keinem Gräfelfinger Spezialrecht zufrieden geben.
Wir fordern eine gleiche Baudichte für alle reinen Wohngebiete. (Also ohne Bahnhofstraße, Jahnplatz, Schulen, Kirchen, Reihenhaussiedlungen, usw.).

Unsere Gemeinde ist entstanden mit einer Baudichte (GFZ) von einheitlich 0,35.
Mit diesem Wert können wir gut leben, haben eine lockere Bebauung, eine wunderbare Gartenstadt.
Aber auch 0,40 wäre denkbar, das Landratsam stellt den Bodenrichtwert dazu fest.
Seit 2006 gilt:. 850€/qm bei einer GFZ von 0,40. Eine Teil der Eigentümer hat diesen Wert bereits seit 30 Jahren, ohne dass es den Gemeinderat störte.
Auch 0,30 ist überlegenswert.

Der Wert an sich ist nicht so wichtig wie unser Bestreben, dass alle dasselbe haben sollen. Jeder qm hat dadurch gleichen Nutzen und Wert.
Wer hiergegen ist, wendet sich gegen ein faires Verhalten der Bürger untereinander, er betreibt Spaltung der Bürgerschaft.
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   Uns wird gerne unterstellt wir seien gegen die Gartenstadt. Welch Unsinn! Wir fordern lediglich gleiches Recht für alle. Alle Gartenstädte Deutschlands wenden das gesetzliche Baurecht an, das zur Unterscheidung von der Gräfelfinger Eigenerfindung "linear" genannt wird.
Wenn wir gleiches Recht für alle fordern, so wirft uns Dr. Stübner, IGG, in der SZ vom 11.01.07 vor "als Immobilienmakler, Bauunternehmer oder Erbengemeinschaften selbst schnellen Profit erzielen zu wollen". Es werden also nicht die verurteilt, welche seit 30 Jahren eine bis zu vierfach höhere Baunutzung haben, sondern die, welche nach dieser langen Zeit endlich gleiches Recht fordern. 
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Der Bauausschuss beteuert, er halte sich bei der Verteilung des Baurechts an die vorhandene Bebauung. Dies ist abzulehnen, da diese im Deckmantel der für nichtig beurteilten Bebauungspläne entstanden ist.
Zudem gibt es nichts zu verteilen, Gleichbehandlung ist gefordert wie in ganz Deutschland.
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                                                                                                                       (zurück jeweils mit Rücktaste)         

AIG Vorstand
 
16.11.2006 Bauausschusses: "degressives" Baurecht soll doch erhalten bleiben!

Die Sitzung des Bauausschusses am 16. Nov. 2006 brachte eine Ernüchterung:
Das von der Gemeinde erfundene Spezialrecht soll nun doch erhalten bleiben!

Der Städteplaner zeigte eine verwirrende Fülle von Vorschlägen zur Regelung der Baudichte. Er
überschüttete die Gemeinderäte mit komplizierten Diagrammen, im Detail von den wenigsten der Anwesenden zu erkennen.

Kleinere Grundstücke werden nicht benachteiligt, da man Schadensersatzansprüche fürchtet. Eine Annäherung an das lineare Baurecht für größere Grundstücke ist nicht zu erkennen. Mindestgrundstücksgrößen bis zu 1250qm bleiben bestehen. Eine Änderung der Baufenster und die Dachgeschossregelung wurden nicht einmal erwähnt.

Eine erneute Aufstellung der gesamten Bebauungspläne dauert, kostet wieder Geld.

Auf Grund der Ungültigkeitserklärung der derzeitigen Bebauungspläne bestimmt ersatzweise  § 34 das Gräfelfinger  Baurecht, dabei orientiert man sich an der  Bebauung der näheren Umgebung. Längerfristig kann das fatalen Auswirkungen haben. Es wäre nicht erstrebenswert dass sich am Ortsrand gelegene, überaus dicht bebaute Wohngebiete wie z.B. Herman-Hummelstr ausbreiten würden.

Das lineare Baurecht hätte diese Dichtbesiedelung erst gar nicht zugelassen. 

Unser Forderungen und Ziele um weiteren Schaden für die Bürger abzuwenden:

Schnellstmögliche Aufstellung der neuen Bebauungspläne, auf der Basis des linearen Baurechts.

Das bisher nicht genutzte Baurecht darf  nicht für das bisher überproportional genutzte Baurecht einstehen.

 Zugegeben keine leichte Aufgabe, aber ein Blick auf die Bebauung direkter Nachbargemeinden die sich  an das lineare Baurecht halten, zeigt, dass durch gleichmäßige Bebauung auch gleichmäßige Grünräume zustanden kommen.

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AIG Vorstand
 
25.10.2006     Wende in Sicht! Das degressive Baurecht am Ende!

Wir steuern einem Riesenerfolg bei unserem wichtigsten Ziel zu: Abschaffung des degressiven Baurechts, einer Gräfelfinger Eigenerfindung.
Wir sind Ende 2004 angetreten gegen bereits fertige Bebauungspläne und niemand hat uns auch nur die geringste Chance auf Erfolg eingeräumt. Alle Fraktionen im Gemeinderat waren sich hierin bis jetzt einig! Doch Ungleichheiten und Benachteiligungen der Bürger lassen sich nicht ewig aufrecht erhalten.

In der Bauausschusssitzung vom 19.10.2006 stellte der Städteplaner Müller-Diesing die Untersuchung zweier Plangebiete, 1A und 1C, vor. Hier wurde erstmals die tatsächliche Bebauung untersucht. Die Verfechter des degressiven Baurechts haben stets behauptet, dies sei vor der Einführung der Gräfelfinger Erfindung geschehen und daraus hätte sich das deg. Baurecht ergeben. Dies ist bisher nie geschehen.
So ist es kein Wunder, dass die Bebauung auch mit dem linearen, also dem der gesamten Republik, geregelt werden kann.
Müller-Diesings Grafiken enthielten zum Vergleich die alten Linien des deg. und die neuen des lin. Baurechts.

Der Tenor war klar: Das lineare Baurecht erfasst die Bebauung besser und ist zudem ein sicheres rechtliches Fundament, wie der anwesende RA Dr. Birkl betonte. Dr. Birkl hatte das Gutachten verfasst, das die bisherigen Bebauungspläne für nichtig erklärte.

Einzig Dieter Sommer, IGG, versuchte das deg. Baurecht zu retten. Er erhielt jedoch keinerlei Unterstützung. Kein Wunder, nachdem sämtliche Bebauungspläne, an denen er in seiner langen Gemeinderatstätigkeit mitbestimmt hatte, für nichtig erklärt wurden.

Es kam zu keinem Beschluss, der Städteplaner erhielt den Auftrag alle restlichen Bebauungsplangebiete in gleicher Form zu erfassen und vorzulegen.

Für uns heißt es nun wachsam die weitere Entwicklung zu beobachten und weitere geplante Ungerechtigkeiten zu verhindern. Gemeint sind die Baufenster, die Mindestgrundstücksgrößen.

Hier finden Sie die Presseberichte dazu
:                                                          
21.10.06 Merkur      - Ende des Baurechts Marke Eigenbau                 (zurück mit Rücktaste)
22.10.06 Südd.Zeit. - Abschied von Graefelfinger Besonderheit
24.10.06 Südd.Zeit. - Baurechtsänderung begrüßt
25.10.06 Merkur      - Überrascht und glücklich

28.10.06 Unsere Stellungnahme von Frau Jakob-Protschky

AIG Vorstand
 
12.06.2006    Landratsamt als kommunale Aufsichtsbehörde eingeschaltet

Wie bereits früher angekündigt haben wir nun in der Baurechtsauseinandersetzung das Landratsamt als kommunale Aufsichtbehörde im Bauleitverfahren eingeschaltet.
Unser Schreiben listet alle einmaligen und außergewöhnlichen Vorgänge in diesem Zusammenhang auf.
Ziel ist umfassende Information des Landratsamtes, so wie wir es bereits vor einiger Zeit an den Gemeinderat geschrieben haben. Beide können sich nun nicht mehr auf unzureichende Information berufen.

Hier finden Sie das Schreiben an das Landratsamt
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Hier finden Sie die Presserklärung dazu
 
Bericht: Unsere Unterredung mit dem Leiter für Bauleitplanung im Landratsamt                                                          

AIG Vorstand
 
20.4.2006    Aktuelles Beispiel eines Grundstückswertes mit niedriger GFZ

Ein Immobilienbüro bietet z.Z ein Grundstück in Lochham an. 650.000€ für 1.460qm,
das sind 445€/qm.

Ein anderes Büro bietet ebenfalls in Lochham an: 1320qm zu je 555€.

Beide entsprechen ziemlich genau dem Bodenrichtwert von 600€/qm, berichtigt nach der Tabelle des Gutachterausschusses.

Dies widerspricht deutlich den Behauptungen der Gemeinde, wenn die Baudichte (GFZ) steigen würde, so würde "irgendwann" der qm-Wert sinken.

Richtig ist: Der qm-Wert steigt mit zunehmender GFZ. Deshalb ist das "degressive" Baurecht, ungerecht und stark entwertend.
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AIG Vorstand
 
14.03.2006   Pressemitteilung der AIG zu Serienbrief von Bgm Göbel
Bgm. Göbel hat nach 1 1/2jährigen Schweigen in seinem Serienbrief an die Erheber der Einsprüche gegen die neu aufgestellten Bebauungspläne endlich geantwortet. Dies ist nun zumindest ein Nachweis, dass ihr Antrag überhaupt eingegangen ist. 
     
Wir vermissen jedoch nach wie vor eine Antwort auf unsere Einsprüche, ...
zur  Pressemitteilung


Dazu schrieben der Merkur am 17.03.06 und die SZ am 18.03.06          (zurück mit Rücktaste)
AIG Vorstand
 
25.2.2006    Planungen hinter unserem Rücken?

Veröffentlichung der Bebauungspläne im Internet vom Gemeinderat abgelehnt

Der in der Bürgerversammlung von einer großen Mehrheit unterstützte Antrag, Bebauungspläne im Internet zu veröffentlichen wurde vom Gemeinderat abgelehnt.

Dabei ist gerade hier Offenheit gefragt. Diese Verweigerung stellt eine Missachtung der Bürgerversammlung dar  ...  
mehr                                                             (zurück mit Rücktaste)

AIG Vorstand
 
1.2.2006    In Kürze was Sie wissen sollten über Baurecht und uns

AIG als neue Wählergemeinschaft stellt sich vor:

Von unserem Vorstandsmitglied Heidi Jakob-Protschky, Dipl. Ing. Arch. 
Unsere
Veröffentlichung im Info vom 10.2.2006                            (zurück mit Rücktaste)

Heidi Jakob-Protschky, Dipl. Ing. Arch.
 
20.12.2005     Interview im Merkur-Würmtal: Bebauungspläne sind nichtig

Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Nikolaus Birkl gibt ein Interview im Münchner Merkur und berichtet über wesentliche Teile des Gutachtens, das er zusammen mit seinem Kollegen Mathias Reitberger von der Münchner Kanzlei Meidert & Kollegen erstellt hat. Sein Urteil: Die Bebauungspläne enthalten Festsetzungen für die es keine Rechtsgrundlage gibt, teilweise nie gegeben hat. Sie sind nichtig.

Dies bestätigt unsere Ansicht und Forderungen voll und ganz.           zum Interview     

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Furbach
 
30.11.2005    Die Bebauungspläne sind  N I C H T I G ! !

Riesenerfolg!!

Einen beachtlichen Erfolg konnten wir bereits verbuchen:  zum Bericht  

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Furbach
 
23.11.2005    Gründungsversammlung

Am 23.11.2005 fand die Gründungsversammlung  unserer Anliegerinitiative als Verein und Wählergruppe statt. Als Name wurde AIG gewählt. „AI“ steht für unsere bisherige Anliegerinitiative, das „G“ bedeutet Gartengemeinde. Dies soll unser Ziel, gleichmäßiges Grün bei gleichmäßiger Bebauung innerhalb der Gemeinde unterstreichen.         Bericht
Artikel im Münchner Wochenanzeiger

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Furbach
 
09.11.2005    Gründungsversammlung soll am 23.11.2005 stattfinden
Unsere Anliegerinitiative wird zum Verein!

Wie angekündigt wollen wir einen Verein gründen um unseren Bemühungen um Aufklärung der Bürger über die inakzeptablen Auswirkungen der Bauleitplanung eine breitere Basis zu geben.
Furbach
 
25.10.2005    Rundbrief an CSU, BVGL, SPD, FDP
Wir haben einen Rundbrief an die Parteien und Vereine des Gemeinderates Gräfelfing/Lochham gesandt, von denen eine Änderung Ihrer Haltung im Baurecht möglich erscheint.
Darin werden Hintergründe und Interessen dargelegt, ebenso unser weiteres Vorgehen.
Die Reaktionen sind erstaunlich.         mehr...

Dieser Brief enthält gleichzeitig alles Wichtige über die neuen Bebauungspläne.

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Furbach
 
22.09.2005   Diskussionsabend unserer Anliegerinitiative
Diskutiert wurde das weitere Vorgehen unserer AnliegerInitiative. Dabei ..   mehr ...

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Furbach
 
20.07.2005    Bericht zur Informationsveranstaltung im Bürgerhaus am 5.7.2005
Siehe 10 Veranstaltungs-Berichte

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Furbach
 
20.05.2005   Bauausschusssitzung abgesagt
Am 16.5.2005 sollte eine Bauausschuss-Sitzung stattfinden. Der Tagesordnungspunkt lautet wörtlich:
Beschlussmäßige Behandlung der in den Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Bedenken seitens der Bürger in Bezug auf eine mögliche Entschädigungspflicht im Zusammenhang mit der Einführung von Bauräumen, durch das degressive Baurecht sowie die Wohneinheitenbeschränkung.

Die Erheber der Einsprüche erhielten von Bürgermeister Göbel einen Brief mit Datum 9.6.2005, dass dieser Punkt nicht behandelt wird.
Begründung hierfür (wörtlich):
Da der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen noch nicht vollständig vorliegen, kann eine umfassende Bewertung in der erforderlichen Tiefe nicht erfolgen.

Es ist bemerkenswert, dass sich die Verwaltung nach Erstellung von Bebauungsplänen und Beschlussfassung einiger Bebauungspläne, verbunden mit einem riesigen Kosten- und Zeitaufwand, nun um die rechtliche Zulässigkeit kümmert!

Bürger werden per Inserat im Info über den Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung informiert und beunruhigt, dann erst wird über rechtliche Bedenken nachgedacht.

Der ganze Aufwand dient nur der Erhaltung des unseligen "degressiven" Baurechts.
Der Täuschungsversuch, es sollten "Grünräume zusammengehalten" werden, ist ebenfalls zu monieren. Dies hätte man schon früher machen können.

Der Gemeinderat sollte endlich einsehen, dass das von der IGG blind verfochtene "degressive" Baurecht in die Sackgasse geführt hat, aus der es kein Entrinnen gibt.

Furbach