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Planungsstand aktuell

März 2009
Planentwürfe im Rathaus:
Einsicht und Einspruch war nur in einer Monatsfrist möglich.  Sie finden die Pläne unter "Downloads". Die meisten sind beschlossen, daher konnte Ende Februar 2009 endlich eine Normenkontrollklage eingereicht werden.

Aktueller Planungsstand

Das nichtige Baurecht ist immer noch rechtskräftig, da auch ein Gutachten nur die Meinung eines Bürgers darstellt, auch wenn er Baurechtler ist. Wir plädieren dafür, dem Nichtigen auch die Rechtskraft zu entziehen, da es weiter wirkt. Die Gemeinde weigert sich.

Die zul. Geschoßflächen in qm betragen bei den Mindestgrundstücksgrößen M

M Bis M Zwischen M und 2M > 2M
500qm 0,39xF 0,09xF + 150qm 240qm
750qm 0,28xF 0,08xF + 150qm 270qm
1000qm 0,225xF 0,075xF + 150qm 300qm
1250qm 0,192xF 0,072xF + 150qm 330qm


Die Geschoßflächenzahl GFZ oder Baudichte ist GF:F

M Bis M Zwischen M und 2M > 2M
500qm 0,39 0,09 + 150qm:F 240qm:F
750qm 0,28 0,08 + 150qm:F 270qm:F
1000qm 0,225 0,075 + 150qm:F 300qm:F
1250qm 0,192 0,072 + 150qm:F 330qm:F

Beispiel: In einem 750er Gebiet haben Sie bis zu 750qm Grund eine Baudichte von 0,28. Darüber nur noch 0,08, also weniger als 1/3! Die qm über M hinaus bringen also fast keinen Nutzen und nur geringen Wert.

Das Diagramm oben und beide Tabellen erfolgen mit "Maß der Nutzung mit Reduktion auf den Basiswert 68%"
Bauen Sie mit 2 Stockwerken und Flachdach oder kleiner 1,8m an höchster Stelle, so können die Werte durch 0,68 geteilt werden. Sie erhöhen sich dadurch um 47%.
Man hat dann wieder 100% wie früher. Aber das Dachgeschoß ist weg.

Die Intention
des Gemeinderates ist, je größer das Grundstück, umso kleiner die Baudichte. Dem widerspricht, dass bei Teilung ein Gewinn von 150qm Geschoßfläche erzielt wird. In der Grafik die senkrechten Striche mit "+150" daran. Ein paar qm mehr oder weniger Grundstücksfläche machen einen Unterschied von 150qm aus, ausreichend für ein Einfamilienhaus!
Z.B. im 500er Gebiet max. 240qm bis 1000qm. Ein paar qm mehr, z.B. 1000qm statt 999qm und Sie können:
Teilen, dadurch können Sie 4 Häuser statt 2 errichten, 4 Wohneinheiten statt 2.
Gewinnen an Nutzen: zu den 240qm 150 dazu, also 390qm = 2 x 195qm. Gewinn 62,5%.
Gewinn an Grundstückswert, Stand 2007: Der qm-Preis schnellt von 808qm auf 991Euro.
Der Gesmtwert beträgt also 808.000Euro oder 991.000Euro.
Ein Unterschied von 183.000 Euro.
Zum Dank dafür, dass man deutlich weniger Nutzen hat, hat man einen starken Wertverlust. Also ist man nicht einmal in Gebieten mit kleiner Mindestgrundstücksgröße und hoher Baudichte vor Schaden sicher!

Über o.g. Folgen hieraus  war in der Gemeinderatssitzung nichts zu hören. Andere Gruppierung belassen es beim Schönreden. Wir haben aber den Eindruck, dass sich die Ratsmehrheit über die Folgen nicht klar ist. Und die wenigen die es verstehen schweigen.
Kein Wunder, dass in aller Stille geplant wird, ohne öffentliche Information oder Podiumsdiskussion.

Glücklicherweise müssen alle Bestimmungen der Satzung städtebaulich begründet werden. Und hier sehen wir auf den Städteplaner und die Gemeinde die größten Schwierigkeiten zukommen. Denn jede Einzelheit (warum bei allen Gebieten ein plus von 150qm, warum Koppelung von Mindestgrundstücksgröße und Baudichte usw.) muss begründet werden UND die Verknüpfung und Verkettung der Bestimmungen.

Haben dagegen alle dieselbe Baudichte, so braucht nicht viel begründet zu werden, da es keine Unterschiede gibt. Gleichheit ist nun mal leicht vergleichbar.

Wir zeigen, was wirklich hinter der beschlossenen Geschoßflächenverteilung steckt.

Aus dem Archiv
   Ist unser Vermögen in Gefahr?  vom Nov. 2007