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Vergleich
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Maßstäbliche Zeichnungen! Vor 1970 Lineares Baurecht Alle Grundstücke sind gleich dicht bebaut. Das Wichtigste: Das Maß der baulichen Nutzung soll für alle gleich sein. Die GFZ = Geschoßflächenzahl ist für alle gleich. So ist es in ganz Deutschland noch heute. |
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Ab 1970 "Degressives" Baurecht, den Ausdruck gibt es nicht einmal, kleinere Grundstücke erhalten mehr, große weniger Baurecht. Die GFZ nimmt mit zunehmender Grundstücksgröße ab. |
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Ab 2004 nochmals 32% weniger, diesmal für praktisch alle, dazu noch Bauräume. |
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B Von Linear über degressiv zu Bauräumen 12.11.2004 |
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Beispiel: 2 Grundstücke A
und B
Bis 1970 durften
Grundstücke geteilt werden.
Nach 1970 wurden Baugenehmigungen
Bauträger kennen dies und
bebauen lieber kleine Grundstücke, da die Nutzung höher ist (GFZ stieg von
35% auf 45,5%), die max. Geschoßfläche also von 175 qm auf 227 qm, B siehe im folgenden. |
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B möchte dasselbe errichten. Die Baudichte wäre genau dieselbe. Es entstünden weder "Hochhäuser" noch "Zersiedelung".
Durch das degressive
Baurecht darf er dies nicht. Sein Baurecht ist um 31% kleiner als von A,
also mehr als 1 DHH. 31% seines Grundes erzeugt keine Baunutzung, ist also
wertlos.
Nicht genug:
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C Folgerungen Die Einen machen den Garten, die Anderen die Stadt. Jeder qm hat einmal dasselbe gekostet, er muss wieder dasselbe wert sein, in einem Gebiet. Liegt eine soziale Motivation vor? Den
Anschein hat es. Grundstücke mit hoher und niedriger Baudichte sind bunt
gemischt. Wozu Bauräume (Baufenster)? Seit 20.7.2004 ist keine Teilungsgenehmigung durch die Gemeinde erforderlich. Dies ist für ganz Deutschland kein Problem, da sich die Baudichte damit nicht ändert. Nicht so in Gräfelfing: Wird ein Grundstück geteilt, z.B. 1800qm in 1000qm
und 800qm, so haben alle 3 eine unterschiedliche Baudichte. Durch Teilung
entsteht hier Baurechtsgewinn. Je größer das Grundstück, desto entwertender wirkt
das Baufenster. Das Umgekehrte, also Grundstückszukauf und somit größerer Garten, wird hier uninteressant, da die Baudichte sinkt. Bis heute wurde nie erklärt, warum das degressive Baurecht von
Gräfelfing dem Erhalt der Gartenstadt besser dienen soll als das Lineare
von ganz Deutschland. |
Ende 05a Entwicklung