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Das hierunter folgende Blatt regelt die Baudichte in
Abhängigkeit von der Grundstücksfläche, einmalig in Deutschland. Die
tatsächliche Bebauung wurde jedoch überhaupt nicht untersucht.
Man ging von der Annahme aus, dass die Grundstücke, je größer sie
waren, relativ schwächer bebaut waren. Dies trifft auf die meisten
Kommunen zu, jedoch hat sich bis heute keine einzige dazu verstiegen,
deshalb Baurecht umzuverteilen und, wie Herr Sommer zugab "kleinere
Grundstücke besser zu stellen". Auch betrifft es lange nicht alle
Grundstücke.
Es gibt genügend Gründe mit der vollen Bebauung zu warten, z.B. auf
Nachwuchs oder Kapital zu warten, usw. Es gibt aber keinen Grund deshalb
Baurecht abzuzweigen und anderen Grundstücken zuzuschlagen.
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Das System der IGG lässt eine maximale Baudichte von 0,5 zu, in JEDEM
Gebiet. (Das ist die "Deckelungslinie 0,5", ohne sie würde die Baudichte
bei diesem System
ins unendliche gehen). Ab 2007, der Fertigstellung der neuen
Bebauungspläne, geht sie bis 0,57.
Daher ist ein Wechsel zum linearen System der Bundesrepublik problematisch:
Wir haben als Beispiel die Linien 0,4
und 0,35 eingezeichnet. Eine GFZ
von 0,35 hatte früher ganz Gräfelfing. Auch eine Linie von
0,30
sind denkbar. Sie können für jedes Plangebiet angepasst festgelegt
werden. Alle Nachbarn in einem Gebiet haben hierbei dieselbe Baudichte.
Jedoch könnten Entschädigungsansprüche entstehen. Hier
rächt sich, dass die obere Begrenzung von 0,5 nicht individuell für
jedes Gebiet festgelegt wurde.
Anm.: Die Formel des Herrn Sues wurde durch uns
in übersichtliche Form gebracht und physikalisch richtig dargestellt
(rot).
Im neuen Planentwurf (2007) wird nochmals eingeengt: Statt 140qm muss 95qm
eingesetzt werden. Nur wenn man ein nicht nutzbares Dach (z.B.
Flachdach) wählt kommt man wieder auf ungefähr die alte Geschoßfläche.
Aber das Dach ist weg.
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