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Bauräume

umgangssprachlich Baufenster genannt, ist eine Fläche innerhalb des Grundstücks. Die Begrenzungen sind geradlinig. Eingezeichnet hat die Bauräume (blaue Linien) der Städte-Planer Müller-Diesing aus Inning.
Diese Linien sind Baugrenzen, d.h. das Gebäude darf auf dem Plan max bis dahin verschoben werden. Baulinien dagegen sind Linien auf denen eine Hauskante stehen muss.
In Zukunft darf der Eigentümer nur noch innerhalb dieser Grenzen bauen.
Dies kann zu beträchtlichen Einschränkungen führen.

Beispiel von Bauräumen

 

 

Erkennen Sie ein System?
In Zukunft sollen Sie nur noch innerhalb der blauen Linien bauen dürfen.
         

Übersichten
der Bebauungspläne sowie genauere Teilansichten  und die Satzung davon finden Sie unter Downloads.

 

Wozu sollen sie eingeführt werden?

a) Bisher, in den Bebauungsplänen von 1982 -2007 war nur 1 Gebäude pro Grundstück erlaubt, i.d.R. wurden Doppelhäuser errichtet. Diese Vorschrift der Satzung der Gemeinde wurde per Gerichtsbeschluss als nicht gesetzeskonform untersagt. Die Bauräume sollen nun die Errichtung von  2 getrennten Häuser verhindern. Es ist jedoch – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – abzusehen, dass es hiervon objektiv nicht nachvollziehbare Ausnahmen geben wird und bereits  jetzt mehrere hat.

b) Seit Juli 2004 kann die Gemeinde eine Grundstücksrealteilung nicht mehr untersagen. Durch die neuen Baufenster soll die Realteilung verhindert und damit der durch Gerichtsbeschluss untersagte frühere Zustand de facto wieder hergestellt werden.

c) Durch Teilung entsteht Baurechtsgewinn, was es nur in unserer Gemeinde gibt. Diesen Effekt des degressiven Baurechts sollen die Baufenster kompensieren.

Ausgehend vom Standardbaurecht, dem "linearen", geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine Teilung uninteressant ist. In Gräfelfing jedoch wird dabei Baurecht gewonnen. Auf diese "einmalige" Erfindung konnte der Gesetzgeber keine Rücksicht nehmen.

Mit den Bauräumen soll den Grundstücken mit geringer Nutzung der Gewinn durch Teilung verbaut werden. Ein Gewinn, welchen Grundstücke mit hoher Nutzung schon seit über 30 Jahren genießen.

Realteilung heißt, dass es danach 2 Flurnummern gibt und die beiden Teile unabhängig von einander sind.
Doppelhäuser im gebräuchlichen Sinn sind nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geteilt. Sie stehen auf einem Grundstück.
Juristisch gesehen handelt es sich allerdings um 1 Haus (mit 2 Wohneinheiten).
Echte Doppelhäuser im Sinn der Gerichte
werden durch eine reale Grenze geteilt.

Was macht die Baufenster inakzeptabel: Ungleichbehandlung.
Alle Fenster sind unterschiedlich. Es ist kein System erkennbar. .
Die Entwertung betrifft alle und in stark unterschiedlichem Maße.
Herr Müller-Diesing sagte auf einer Veranstaltung, dass "mindestens 20 %" der Fenster ausreichend seien für 2 getrennte Häuser.    

Was als Beruhigung der Bürger gedacht war, beunruhigt jedoch erst recht: Wer ist bei den 20  % dabei und wer nicht?