07 Bauräume
umgangssprachlich Baufenster genannt, ist eine Fläche innerhalb des Grundstücks. Die Begrenzungen sind geradlinig.
Eingezeichnet hat die Bauräume (blaue Linien) der Städte-Planer Müller-Diesing aus Inning.
Diese Linien sind Baugrenzen, d.h. das Gebäude darf auf dem Plan max bis
dahin verschoben werden. Baulinien dagegen sind Linien auf denen eine
Hauskante stehen muss.
In Zukunft darf der Eigentümer nur noch innerhalb dieser Grenzen bauen.
Dies kann zu beträchtlichen Einschränkungen führen.
Beispiel von Bauräumen

Erkennen Sie ein System?
In Zukunft sollen Sie nur noch innerhalb der blauen
Linien bauen dürfen.
Übersichten der Bebauungspläne sowie genauere Teilansichten
und die Satzung davon finden Sie unter
Downloads.
Wozu sollen sie eingeführt werden?
a) Bisher, in den
Bebauungsplänen von 1982 -2007 war nur 1 Gebäude pro Grundstück
erlaubt, i.d.R. wurden Doppelhäuser errichtet. Diese Vorschrift der Satzung der
Gemeinde wurde per Gerichtsbeschluss als nicht gesetzeskonform untersagt. Die Bauräume sollen nun die
Errichtung von 2
getrennten Häuser
verhindern. Es ist jedoch – wie bereits in der Vergangenheit geschehen –
abzusehen, dass es hiervon objektiv nicht nachvollziehbare Ausnahmen geben wird
und bereits jetzt mehrere hat.
b) Seit Juli 2004
kann die Gemeinde eine Grundstücksrealteilung
nicht mehr untersagen. Durch die neuen Baufenster soll die Realteilung verhindert
und damit der durch Gerichtsbeschluss untersagte frühere Zustand de facto wieder hergestellt werden.
c) Durch Teilung entsteht Baurechtsgewinn,
was es nur in unserer Gemeinde gibt. Diesen Effekt des degressiven Baurechts
sollen die Baufenster kompensieren.
Ausgehend vom Standardbaurecht, dem "linearen", geht der Gesetzgeber davon
aus, dass eine Teilung uninteressant ist. In Gräfelfing jedoch wird dabei
Baurecht gewonnen. Auf diese "einmalige" Erfindung konnte der Gesetzgeber keine
Rücksicht nehmen.
Mit den Bauräumen soll den Grundstücken mit geringer Nutzung der Gewinn durch
Teilung verbaut werden. Ein Gewinn, welchen Grundstücke mit hoher Nutzung schon
seit über 30 Jahren genießen.
Realteilung heißt, dass es danach 2 Flurnummern gibt und die
beiden Teile unabhängig von einander sind.
Doppelhäuser im gebräuchlichen Sinn sind nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
geteilt. Sie stehen auf einem Grundstück.
Juristisch gesehen handelt es sich allerdings um 1 Haus (mit 2 Wohneinheiten).
Echte
Doppelhäuser im Sinn der Gerichte werden durch eine reale Grenze
geteilt.
Was macht die Baufenster inakzeptabel: ►Ungleichbehandlung.
Alle Fenster sind unterschiedlich. Es ist
kein System erkennbar. .
Die Entwertung betrifft alle und in stark unterschiedlichem Maße.
Herr Müller-Diesing sagte auf einer Veranstaltung, dass "mindestens 20 %" der
Fenster ausreichend seien für 2 getrennte Häuser.
Was als Beruhigung der Bürger gedacht war, beunruhigt jedoch erst recht: Wer ist
bei den 20 % dabei und wer nicht?
|