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Vergleich
   Lineares und degressives Baurecht

Lineares Baurecht

Wie man im folgenden sehen wird, ist das degressive Baurecht äußerst undurchschaubar und kompliziert. Dies ist u.E. der Grund, warum es sich so lange behaupten konnte. Es wurde nie klar dargestellt, die Folgen nicht den Bürgern klar gemacht, welche Baurecht dadurch verloren.

Wie sieht die Baurechtverteilung beim linearen Baurecht aus?

Beispiel
:

Die Geschoßfläche beträgt 30% , die Grundfläche 25 % der Grundstücksfläche. 
Also GFZ=0,3; GRZ=0,25


Jeder qm wird gleich dicht bebaut, es gibt keine "zugeklotzten" Grundstücke.
Das ist alles, keine undurchschaubaren Formeln und Tabellen, s.u..

Jeder qm in der Nachbarschaft ist hier gleichviel wert.
 

 

Degressives Baurecht:
Tabelle der zulässigen Grundfläche.

                         Berechnung:      GF = 140qm x (1 + F/M);      Bis 2004

GF = erlaubte Geschoßfläche; F = Grundstücksfläche; M = Mindestgrundstücksgröße

Der Begriff Mindestgrundstücksgröße ist vielen unverständlich. Hat man weniger als M, so besteht trotzdem Baurecht. Will man teilen, so ist mindestens das doppelte von M  nötig. (ab 20.7.2004 kann jedoch jederzeit geteilt werden, wenn kein baurechtswidriger Zustand geschaffen wird. Dies ist jedoch leicht möglich, nachdem beim degressiven Baurecht die beiden Teile eine höhere Baunutzung aufweisen und somit die Anforderungen leicht erfüllen.)

Gleichzeitig wurden die Gebiete mit M bezeichnet, z.B. liegt Ihr Grund in einem "1000er" Gebiet. Dies heißt, die Mindestgrundstücksgröße M beträgt 1000 qm.
Es gibt 4 Gebietsstaffeln: 800, 1000, 1200, 1350. Ab Jan 2007: 500, 750, 1000, 1250.

In welchem Gebiet Ihr Grundstück liegt sehen Sie in der Satzung. Diese ist unterschiedlich, je nach Bebauungsplan. Sie enthält jeweils nur den für Sie zutreffenden Teil, also z.B. für 1000 qm, der folgenden Liste.

Bis 2004 wurde die Geschoßfläche GF damit berechnet.
Ab 2007 sehen Sie unter

Ab 2004 soll dieselbe Formel für die Grundfläche GR gelten. Unter der Voraussetzung eines eingeschossigen Baues mit Dach höher als 1,80m ist dies auch die Geschoßfläche GF.

Die Werte ab 2004 sind dieselben wie davor, jedoch abzüglich 32% 
GR = 0,68 x 140qm x (1 + F/M)

=      95qm x (1 + F/M)

Im Satzungsentwurf des eingeschalteten Städteplaners Müller-Diesing liest sich das so:
GR = 0,0793 mal (1 200 + Grundstücksgröße)
Die Verminderung um 32% ist nicht leicht ersichtlich

Die unten folgende Tabelle enthält die Geschoßflächen für ALLE Gebiet, in Abhängigkeit von der Grundstücksfläche F.

Gelb: Das Baurecht folgt nicht mehr der Formel. Diese würde das Baurecht gegen unendlich steigen lassen. Auch dies ein Beweis für die Unstetigkeit. Die Werte wurden auf 50% Nutzung begrenzt.

Grün: Eckwerte: Ist die Grundstücksgröße F gleich der Mindestgrundstücksgröße M, so dürfen jetzt 190qm errichtet werden.

 

  Alles in qm

GF bis 2004

 

GF ab 2004

F
800 1000 1200 1350   800 1000 1200 1350
200 100 100 100 100   68 68 68 68
300 150 150 150 150   102 102 102 102
400 200 196 187 181   136 133 127 123
500 228 210 198 192   155 143 135 130
600 245 224 210 202   167 152 143 138
700 263 238 222 213   179 162 151 145
800 280 252 233 223   190 171 159 152
900 298 182 161 233   202 124 110 159
1000 315 280 257 244   214 190 175 166
1100 333 294 268 254   226 200 182 173
1200 350 308 280 264   238 209 190 180
1300 368 322 292 275   250 219 198 187
1350 376 329 298 280   256 224 202 190
1400 385 336 303 285   262 228 206 194
1500 403 350 315 296   274 238 214 201
1600 420 364 327 306   286 248 222 208
1700 420 378 338 316   286 257 230 215
1800 420 392 350 327   286 267 238 222
1900 420 406 362 337   286 276 246 229
2000 420 420 373 347   286 286 254 236
2100 420 420 385 358   286 286 262 243
2200 420 420 397 368   286 286 270 250
2300 420 420 408 379   286 286 278 257
2400 420 420 420 389   286 286 286 264
2500 420 420 420 399   286 286 286 271
2600 420 420 420 410   286 286 286 279
2700 420 420 420 420   286 286 286 286

Das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten hat der Bauleitplanung ab 1972 und dem so genannten Anpassungsversuch Nichtigkeit bescheinigt.
Deshalb hat die Gemeinde ab Nov. 2005 einen neuen Anlauf gestartet.
Der neue Versuch zeigt noch mehr Ungleichbehandlungen als der Vorhergehende.