Einmalig in Deutschland, seit ca 1972-1982 in Gräfelfing,
Vor
1970 gab es auch hier das normale (lineare)
Baurecht. Beim linearen Baurecht, das in ganz Deutschland (außer Gräfelfing) gilt, können und sollen alle Grundstücke eines Gebietes gleich dicht bebaut werden, in Gräfelfing verhindert das degressive Baurecht eine (auch architektonisch) angemessene gleichmäßige Bebauung. Wir sehen das Einfügungsgebot verletzt, §34 BauGB. Dieses gilt zwar nicht bei "qualifizierten" Bebauungsplänen, dies heißt jedoch nicht, dass die Gemeinde willkürlich "einfügen" darf. §34 BauGB ist ja nur entbehrlich, da der qualifizierte Bebauungsplan die gleichmäßige Nutzung sichern soll. Genau dies erfüllt das Gräfelfinger Spezialrecht nicht.
Der Gesetzgeber
hatte gute Gründe, die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen
aufzuheben; die einzuhaltenden Abstandsflächen und die durch GFZ sowie GRZ
bestimmten Gebäudegrößen sind als gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten
völlig ausreichend.
Früher Dann wurde 1972 das "degressive" Baurecht, nur in unserer Gemeinde,
von unserem Gemeinderat erfunden, eingeführt. Es beträgt 50% oder weniger, abhängig von der
Grundstücksgröße, variabel. Wir, die Gegner sind der Meinung, dass dies keine Begründung über das "Wie"
ist. Alle sollten gleichermaßen, natürlich von
Grundstücksgrößen abhängig, dazu beitragen. Dies hieße eine
prozentuale Absenkung für alle, also wieder das lineare Baurecht. Siehe 06 Entwicklung Presse und einige Gemeinderäte betonen gern den seit 30 Jahren bestehenden "Konsens", dass das Baurecht mit der Größe abnimmt. Nun, damals wurde niemand gefragt, die meisten von uns hätten dagegen protestiert. Auch damals genügte eine Auslegung, von den allermeisten Bürgern unbemerkt. Eine ausführliche Darlegung finden Sie als ersten Punkt in der Navigation links. |