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Degressives Baurecht

Einmalig in Deutschland, seit ca 1972-1982 in Gräfelfing,
eine Eigenkonstruktion.

Ohne Vorbild. Nie erprobt. Nie nachgeahmt. Gerichtlich nie bestätigt.

Vor 1970 gab es auch hier das normale (lineare) Baurecht.
Genehmigt wurden schon ab ca 1972 nur Bauvorhaben, welche sich dem neuen Recht beugten.

Je kleiner ein Grundstück ist, umso dichter kann es bebaut werden. Die Baudichte nimmt also mit zunehmender Grundstücksgröße ab. Daher die Bezeichnung "degressiv = abnehmend".

Beim linearen Baurecht, das in ganz Deutschland (außer Gräfelfing) gilt, können und sollen alle Grundstücke eines Gebietes gleich dicht bebaut werden, in Gräfelfing verhindert das degressive Baurecht eine (auch architektonisch) angemessene gleichmäßige Bebauung. Wir sehen das Einfügungsgebot verletzt, §34 BauGB. Dieses gilt zwar nicht bei "qualifizierten" Bebauungsplänen, dies heißt jedoch nicht, dass die Gemeinde willkürlich "einfügen" darf. §34 BauGB ist ja nur entbehrlich, da der qualifizierte Bebauungsplan die gleichmäßige Nutzung sichern soll. Genau dies erfüllt das Gräfelfinger Spezialrecht nicht.

Der Gesetzgeber hatte gute Gründe, die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen aufzuheben; die einzuhaltenden Abstandsflächen und die durch GFZ sowie GRZ bestimmten Gebäudegrößen sind als gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten völlig ausreichend.

In Gräfelfing wird dagegen kleineren Grundstücken ein im Vergleich zu größeren Grundstücken unverhältnismäßig hohes Baurecht eingeräumt und damit ein Anreiz zur Grundstücksteilung geschaffen:
Nun wird auch verständlich, warum man oft kleine Grundstücke sieht, die buchstäblich zubetoniert sind.

Früher

hatten praktisch alle Grundstücke in Wohngebieten eine GFZ von 0,35.
D.H. die Geschossflächenzahl GFZ war so ausgelegt, dass jeder eine Geschoßfläche von 35% der Grundstücksfläche errichten durfte. Dies ist das "lineare" Baurecht in Deutschland, alle Grundstücke eines Gebietes werden gleichmäßig bebaut.
(Der Bürgermeister meinte in der Bürgerversammlung im November 2004, dass vor 1972 keine GFZ festgelegt war.
Wir sind anderer Ansicht und versuchen z.Z. einen Beleg für das damalige Baurecht zu erhalten).

Dann wurde 1972 das "degressive" Baurecht, nur in unserer Gemeinde, von unserem Gemeinderat erfunden, eingeführt.
Der Begriff "degressiv" taucht im gesamten Baugesetzbuch überhaupt nicht auf.

Es beträgt 50% oder weniger, abhängig von der Grundstücksgröße, variabel.

Hier finden Sie einen Vergleich und die Tabelle der GFZ/GRZ

Die Befürworter argumentieren mit dem Erhalt der Gartenstadt, dem Baudruck, dem begegnet werden soll, der Zersiedelung; sie wollen nur einen Baukörper pro Grundstück und nur 2 Wohnungen pro Grundstück.

Wir, die Gegner sind der Meinung, dass dies keine Begründung über das "Wie" ist. Alle sollten gleichermaßen, natürlich von Grundstücksgrößen abhängig, dazu beitragen. Dies hieße eine prozentuale Absenkung für alle, also wieder das lineare Baurecht.
Für uns geht es nicht an, dass eine Mehrheit den Garten stellt und eine Minderheit die Stadt. "Umverteilung" ist abzulehnen.

Siehe 06 Entwicklung

Presse und einige Gemeinderäte betonen gern den seit 30 Jahren bestehenden "Konsens", dass das Baurecht mit der Größe abnimmt. Nun, damals wurde niemand gefragt, die meisten von uns hätten dagegen protestiert. Auch damals genügte eine Auslegung, von den allermeisten Bürgern unbemerkt.

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