|

Bisher:
Beispiel: Haus mit Dach,
100% im Erdgeschoß, im Dach nicht anrechenbare Nebenräume wie Speicher,
Trockenspeicher, Bügelzimmer, Abstellräume,...
Ab 2004: Dach wird voll angerechnet, ob genutzt oder nicht. Erd- und
Dachgeschoß werden 1/3 kleiner.
(genaue Zahl: 32%) Oder man drückt es
umgekehrt aus: Vorher gab es um die Hälfte mehr umbauten Raum als jetzt!
(genaue Zahl: 47%)
Die andere Lösung:
100% im Erdgeschoß,
aber kein Dach!
(nur Flachdach oder nicht nutzbares Dach erlaubt).
Der
Initiator des neuen Baurechts meint: Bisher wurde mit dem Dachgeschoß
Missbrauch getrieben, z.B. Arbeitszimmer im Obergeschoß, als Abstellraum
angegeben.
Deshalb wird angenommen, der gesamte (!) Raum im Dach ist Wohnraum. Das
Dach ergibt ca die Hälfte an Geschoßfläche wie das Vollgeschoß darunter.
Also wird 1/3 gestrichen, dann kommt man mit Dachausbau wieder auf 100%.
Findig wird vorgerechnet, dass sich bei geschickter Dachwahl sogar 102%
ergeben können (Siehe Begründung zum Bebauungsplan 1J, Seite 9).
Übergangen wird jedoch die Tatsache, dass die Nutzfläche des gesamten
bisherigen Dachraumes fehlt.
Nur mit einem steilen Satteldachkönnen max. 32 % der Geschoßfläche
erreicht werden. Mit Walmdach oder ähnlich ist dies unmöglich.
Bei 2 Vollgeschoßen (EG + OG) ist es nicht besser: Die Einschränkung
beträgt "nur" 15%, aber bei 2 Geschoßen sind dies auch 30 %. Auch hier
fehlt also der herkömmliche Dachraum. Die "Großzügigkeit" von 2%,
gegenüber 32% beim Erdgeschoß, täuscht. Bei einem halb so großen Dach gibt
es mehr Verluste durch die Außenwände, etc..
Nicht genug:
Nach der neuen Baunutzungsverordnung von 1997, bisher wurde eine erheblich
ältere verwandt,
werden Balkone, Terrassen, Garagenzufahrten, usw. auf die Grundfläche des
Gebäudes
angerechnet.
Man darf sich also die beiden unteren Gebäude noch kleiner vorstellen!
Wer z.B. eine lange Garagenzufahrt hat dürfte in Bedrängnis geraten.
Unser Standpunkt: Pauschale Verdächtigungen sind kategorisch
abzulehnen.
Dieser abzulehnende
Grundgedanke hat vielfältige Folgen:
- Kein Kaltdach als Wärmepuffer
- Kein Raum für Geräte bei Installationen von Dachkollektoren zur
Heizungsunterstützung
- Kein Raum für Geräte bei Installationen von Fotozellen für Fotovoltaik.
- Abstellräume fehlen. Stellen Sie sich bitte vor, Sie müssen in ein
1/3
kleineres Haus umziehen!
- Kein Raum, wenn man überraschend seine pflegebedürftige Mutter aufnehmen
muss
- Kein Raum für die Kinder zum Toben
- Gräfelfings Bürger werden im Durchschnitt immer älter.
Dabei ist es nicht
sinnvoll die Verlagerung
von Wohnraum unters Dach zu erzwingen, z.B. für Gehbehinderte.
- Es fehlen jetzt schon Kinder in dieser Gemeinde.
Fehlender Raum geht zu
ihren Lasten.
Zitat aus der Veranstaltung am 1.10.2004 der Freien Wähler zum
Baurecht,
Herr Dr. Dirnberger vom Gemeindetag:
Der junge Gemeindebürger wird durch
regressive Handhabung aus der Gemeinde vertrieben.
- es gibt noch eine Menge weitere Gründe: Bitte schreiben Sie uns, wenn
Sie etwas wissen. Das Gesetz: Das
Bundesbaugesetzbuch sieht keine Anrechnung von Dachgeschoßflächen auf die
Nutzung vor.
Es erlaubt den nachträglichen Ausbau. Voraussetzung: Es entsteht keine
abgeschlossene Wohnung.
Ende 09
Dachgeschossregelung
|