Bürgerhaus, großer Saal,
Di., 5.7.2005, 20 Uhr
AIG - die
AnliegerInitiative Gräfelfing hatte eingeladen ein zu einer Informationsveranstaltung,
Thema:
Baurecht
in Gräfelfing – Neueste Entwicklung
Es sprachen für die
Anliegerinitiative: Hans Furbach und
Herr
Rechtsanwalt Lutz Paproth der Kanzlei Paproth Metzler & Partner,
welche sich spezialisiert hat auf öffentliches und privates Baurecht,
Bank- und Wohnungseigentumsrecht. Zudem ist Herr Paproth Fachanwalt für
Verwaltungsrecht.
Somit ist er hochqualifiziert für unsere Fragen des Baurechts und
Verwaltungsrechts.
Er legte die rechtlichen Möglichkeiten dar und
das weitere Vorgehen und beantwortete die zahlreichen Fragen aus dem
Publikum.
Für Fragen wählen Sie bitte Tel. 089 - 46 13 85 - 0.
oder email:
paproth@paproth-metzler.de
Es erschien Herr
Bürgermeister Christoph Göbel mit der 2. Bürgermeisterin und etlichen
Gemeinderäten.
Der Saal war wieder gut gefüllt, obwohl zur Zeit kein Bebauungsplan
ausgehängt wird.
Wir hatten mit dieser Veranstaltung auf den Aushang des nächsten
Bebauungsplanes gewartet, doch dies wurde immer weiter herausgeschoben,
sodass wir nicht länger warten wollten. Schließlich ist seit unserer
letzten Veranstaltung nichts Konkretes in Punkto Bebauungsplänen im
Rathaus passiert.
Anlass
für die Informationsveranstaltung waren zwei Dinge:
1.
Bauausschusssitzung
Do 16.5.05.
betreffend eingegangene Bedenken der Bürger über mögliche
Entschädigungspflicht der Gemeinde im Zusammenhang mit der Einführung
von Bauräumen, durch das degressive Baurecht sowie die
Wohneinheitenbeschränkung.
Sie wurde im Info angekündigt, aber 5 Tage davor durch Schreiben des
Bürgermeisters abgesagt.
Das Absetzen der Sitzung wurde begründet mit Klärung der rechtlichen
Grundlagen. Wir finden es positiv, dass sich der Bürgermeister um
Klärung bemüht.
2. Weiterer Anlass ist das verteilte Faltblatt der IGG,
das wir nicht unkommentiert stehen lassen können, da uns etliche
Bürgerinnen und Bürger empört angerufen haben.
Im ersten Teil trug
Hans Furbach, Sprecher der AIG, die
Entwicklung des Gräfelfinger Baurechts vor, zeigte die Unterschiede von
normalem und degressiven Gräfelfinger Baurecht auf. Die Darlegung erfolgte an Hand von Folien für
Overheadprojektor. Diese sind zum größten Teil auf dieser Homepage der AIG zu
finden und zum Teil schon von der letzten Veranstaltung bekannt. Deshalb
wurde dieser Teil kurz gehalten.
Siehe
Baurecht
oben oder
Word-Version
Dann wurde auf das von
der IGG verteilte Flugblatt eingegangen: "Gartenstadt - wieder in
Gefahr!"

Seite
1.a) Das Faltblatt bestätigt die Verantwortung der IGG für das "Degressive
Baurecht", einmalig in Europa, und die neuerlichen Einschränkungen durch
Baufenster.
b) Im Faltblatt fehlt jegliche Erklärung dieser Spezialerfindung. Ebenso
fehlt warum gerade dieses von der IGG propagierte Verfahren dem linearen
Baurecht vorzuziehen ist.
c) Kein einziger uns bekannter Architekt oder Bauberater sieht einen
Vorteil darin - aber erhebliche Nachteile.
Laut IGG zeigen die Titelfotos die "verträgliche Entwicklung des
Ortsbildes". Hier wird mit einer Ausnahme Reklame gemacht, der
Normalfall sind stets Doppelhäuser.
(Nach Bild vergrößern zurück mit Rücktaste)
Seite 2.
Hier werden Gesetzesänderungen beklagt, welche angeblich die Gartenstadt
bedrohen. Handlungsbedarf sah jedoch keine andere Kommune. Nur hier
sollen Baufenster eingeführt werden um "unerwünschte Teilungen" zu
verhindern. Jedoch in Gräfelfing sind sie interessant, da nur in dieser
Gemeinde dank "degressivem" Baurecht dabei Baurecht gewonnen wird.
Dies ist der Grund, warum andere
Gemeinden nichts ändern müssen.
Die Baufenster dienen dazu das "Degressive Baurecht" zu retten. Es ist
keine einzige Kommune in Deutschland bekannt, welche ihre gesamte
bestehende Bebauung nachträglich mit Bauräumen überzogen hat, erst recht
nicht auf Grund der neuen Gesetzeslage!
Anm.:
Bauräume werden manchmal verwandt um in einer Neubausiedlung eine
gewisse Ordnung zu erzeugen, meist bei Reihenhausbebauung oder sonstiger
dichter Bebauung. Aber einförmige Bebauung ist genau das, was wir in
Gräfelfing weder haben, noch wollen.
Vergleich von Äpfeln mit Birnen:
Die Fotos in der Mitte aus Solln sollen Angst um die Gartenstadt
erzeugen. Dabei ist der Vergleich mit Solln hinterhältig. Solln ist
Münchner Stadtgebiet, wie man unschwer herausfinden kann. Eine Stadt mit
U- und S-Bahn, Infrastruktur, Museen, Bädern, usw. muss dichter bebauen.
Legitim ist also nur ein Vergleich mit Pullach oder Grünwald, beides
Gemeinden an der Stadtgrenze wie Gräfelfing. Beide sind gefragte
Gemeinden mit Gartenstadtcharakter, und dies mit dem linearen Baurecht.
-------------------------------------------------
Durch angeblich "aufwändige Untersuchungen" und "umfangreiches Datenmaterial"
wurden 1972 Festsetzungen getroffen: Mindestgrundstücksgrößen,
Geschosszahlen, degressives Baurecht und Ein-Gebäude-Regelung.
Die "aufwändigen Untersuchungen" waren schlichtes Abzählen der
Grundstücke und ihrer Größen. Die Bebauung
wurde dabei überhaupt nicht erfasst!! Gleichwohl wurde mit
diesen Zahlen das degressive Baurecht begründet. Siehe diese von der Gemeinde
versandten Blätter.
Diese "aufwändigen Untersuchungen", gefertigt von fleißigen Angestellten
des Bauamts, können Sie bei der Gemeinde anfordern. Sie erhalten die
graphische Darstellung und die Folgerung daraus - aus Sicht des
damaligen Gemeinderates. Durchsetzen konnte sich damals der Vorschlag
von Herrn Suess von der IGG, der die Graphiken erstellte, das degressive
Baurecht normierte ("Erfinder" war der Gemeinderat unter Bürgermeister
Bachhuber, bis Juni 1972) und dessen Entwurf eine Gemeinderatsmehrheit
fand.
Ab Juli 1972 war der neue Gemeinderat unter Bürgermeister Reichert im
Amt, der in nur drei Monaten das
degressive Baurecht quantitativ beschloss. Dies waren nur zwei Eckwerte:
Die Zuweisung, welche Mindestgrundstücksgröße (in Gräfelfinger
Wortbedeutung) ein Gebiet erhalten soll und die Tabelle für die zulässige
Baudichte abhängig von der Größe. Die Tabelle wurde aus Bachhubers Zeit
übernommen (obwohl die IGG Bürgermeister Bachhuber verdrängen konnte, da
sein Gemeinderat Planungen für punktuell massive Bebauungen begonnen
hatte und ihm das Baurecht zur Falle wurde).
Zum Vergleich: In ganz Deutschland gibt es dies nicht. Ein Gebiet hat
einen festen Prozentsatz, sodass zwei Nachbarn stets dieselbe Baudichte
und den selben Preis/qm haben.
Aus den Gemeinderatsprotokollen ist zu entnehmen, dass ohne Begründung
darüber abgestimmt wurde. Das Ergebnis war mehr oder weniger Zufall.
Z.B. "westlich der Maria-Eich-Str." war unter Bachhuber ein
1200er Gebiet. Sein Gemeinderat fasste am 20.3.1972 einen
Satzungsbeschluss, zulässig ist nur ein Haus mit nur einer Wohneinheit,
falls die Grundstücksfläche kleiner als M (Mindestgrundstücksgröße
bei Bachhuber 1000qm) ist.
Schon am 19.6.1972 fasste der "Bachhuber"-Gemeinderat (in seiner letzen
Sitzung!) zum selben Gebiet erneut einen Satzungsbeschluss: Zwei
Wohnungen durften es pro Haus sein, ohne Beschränkung nach unten, also
auch wenn das Grundstück sehr klein ist.
(Diese Beschränkung gibt es jedoch in allen Gemeinden ganz Deutschlands. Diese echte
Mindestgrundstücksgröße besagt, dass man mindestens z.B. 500 qm pro
Wohneinheit braucht.)
Am 24.10.1972 setzte der Gemeinderat unter Bgm Reichert neue Werte fest.
Ohne Begründung gab es Anträge für 1000qm, 1200qm, 1500qm, 1350qm. Der
Letzte wurde dann angenommen.
S
-------------------------------------------------

Seite 3. Wegfall der Teilungsgenehmigung, hier wird es endlich
zugegeben: Durch Teilung entsteht Baurechtsgewinn, in Deutschland
einmalig. Dies ist das Grundübel des "degressiven Baurechts".
Die Einführung der wertmindernden Bauräume (=Baufenster) dient nur zum
Ausgleich der Mängel des degressiven Baurechts, damit also Teilungen
(mit Baurechtsgewinn als Folge) verhindert werden.
Die Verteilung der Bauräume ist jedoch völlig unterschiedlich. Zur
Wertminderung gesellt sich noch Ungleichbehandlung.
Z.B. passen in Baufenster mal ein, mal zwei, mal drei Gebäude. Dies
macht einen ganz erheblichen Wohnwertunterschied.
Obendrein helfen die Bauräume nicht gegen unerwünschte Teilungen. Da
Mindestgrundstücksgrößen im Gräfelfinger Sinn nicht zulässig sind, kann
beliebig geteilt werden. Dies ist in ganz Deutschland uninteressant, da
man nichts gewinnt, aber im Gegenteil Abstandsflächen verliert.
Selbst Doppelhäuser können realgeteilt werden, denn sie erfüllen ja die
Gräfelfinger Forderungen: Zulässig ist auf JEDEM Grundstück ein
Doppelhaus (Bachhubers Erbe).
Wenn also das Doppelhaus abgerissen wird, so kann nun auf jeder Hälfte
wieder ein Doppelhaus errichtet werden!
Der Einwand, ein Grundstück ohne Bauraum sei unbebaubar, ist
unzutreffend.
Einzige Lösung: Lineares Baurecht mit echten Mindestgrößen pro
Wohneinheit. So wie in ganz Deutschland.
Die Behauptung " indem sie baurechtlich unzulässige Teilungen des
Grundstücks unattraktiv oder unmöglich machen" ist falsch. Seit Juli
2004 sind Teilungen zulässig.

Seite 4.
"Die jetzt ... betreute Anpassung des Generalbebauungs-planes, mit dem
die von Rechtsprechung und Gesetz gerissenen Lücken wieder geschlossen
werden ...
Wir lehnen den Versuch der IGG ab,
Rechtsprechung und Gesetz zu umlaufen. Ein Gesetz reißt keine Lücke,
höchstens in unzulässige Vorhaben.
Wir haben erheblich mehr Vertrauen zu einem Baugesetz, das von
unzähligen Experten in Länder-, Bundes- und Europaparlamenten
beschlossen wurde als zu einer Gruppe Kommunalpolitiker.
Wir wehren uns
entschieden gegen die Behauptung der IGG auf ihrer Internetseite,
„einzelne Gruppierungen versuchen finanzielle Vorteile einzufahren“.
Dem könnte man entgegenhalten, dass Herr Sommer,
ehem. Fraktionsvorsitzender der IGG, eine doppelte so hohe Baudichte hat wie viele in der Nachbarschaft. Seit 33 Jahren. Wer "fährt hier
ein"?
Nach wie vor ist die IGG nicht bereit ihren Fehler im
Baurecht unserer Gemeinde einzugestehen. Sie hat das Baurecht zu
verantworten und versucht nun die Flucht nach vorn.
_____________________________________________________________
Im zweiten Teil trug Herr
Rechtsanwalt Lutz Paproth seine Einschätzungen zur rechtlichen Lage vor.
Er hält die Bebauungsplanentwürfe für rechtswidrig - in Teilen oder
ganz.
Die Beschlüsse im Bauausschuss bedürfen stets der endgültigen
Bestätigung im Gemeinderat.
Klagen vor den Verwaltungsgericht kann man jedoch erst wenn der
Gemeinderat die neue Satzung beschlossen hat. Denkbar ist eine
Normenkontrollklage oder Popularklage.
Der Satzungsbeschluß kann jedoch dauern, da auch nach 9 Monaten noch
noch nicht mal Antwort auf
die Einsprüche erfolgte.
Die angesetzte Sondersitzung, des Bauausschusses zu den Einsprüchen gegen
das Baurecht und die Bauräume prinzipiell wurde kurzfristig abgesagt um
noch rechtliche Fragen abzuklären. Dies zeigt einen immer noch
vorhandenen Klärungsbedarf an.
Herr Paproth wies auch
darauf hin, dass eine Klage keinen schnellen Erfolg erzielen werde.
Anm.: Dies ist in Angesicht der langen Verfahrensabläufe einsichtig.
Im dritten Teil
ging es zur Diskussion.
Dabei ging es in erster Linie um Wertminderung durch die Baufenster und
um eingeschränkte Baumöglichkeit auf den Grundstücken.
Bürgermeister Christoph Göbel verwies auf den seit 30 Jahren
anhaltenden Preisanstieg in unserer Gemeinde. Wir meinen, dass andere
Gemeinden ebenfalls Anstiege hatten. Pullach hat sogar höhere qm-Preise.
Zum zweiten vertrat er die Auffassung, dass insbesondere große
Grundstücke dank degressiven Baurecht mit geringer Baudichte
ausgestattet die höchsten Preise erzielen würden.
Der Trick dabei, von Hern Göbel ständig angewandt: Er nennt die
Bodenrichtwerte ohne zugehörige GFZ: Diese sind in der Tat hoch.
Allerdings nur bei der dazu angegebenen GFZ. z.B. westl. der Bahn 840€
bei GFZ 0,30. Die Grundstücke haben allerdings nur eine GFZ um die 0,20.
Damit ist deren Bodenwert erheblich iedriger.
Unterstützt wurde RA Paproth im zweiten Teil von Herrn Deuse von
Aris-Immobilien. Dieser beklagte gleichwohl die Bauräume als
ungerechtes und überflüssiges Instrument.
Beispiel eines Diskussionsbeitrages:
Ein Bürger berichtet in 2003 ein Grundstück erworben zu haben.
Nun werde jedoch Bebauungsmöglichkeit durch ein Baufenster so
eingeschränkt, dass ein eklatanter Wertverlust drohe. Sein
Nachbar dagegen habe ein weitaus günstigeres Fenster "verpasst"
bekommen. Diese Ungleichbehandlung können beide nicht
nachvollziehen.
Wörtlich zum Schluss: Dies ist "Enteignung auf feudalistische Art".
Einen anderen Gesichtspunkt zeigte Familie Hertzog auf: Sie haben
zwei erwachsene Kinder und wollen dafür Wohnraum auf eigenem Grundstück
schaffen. Groß genug wäre es allemal, wie der Münchner Merkur
schrieb. Der Bauraum verhindere jedoch ein zweites Gebäude.
Der Grundstückswert an sich nützt ihnen nichts, denn sie wollen ja
nicht verkaufen, sondern im Gegenteil ihren hier aufgewachsen
Kindern Wohnraum schaffen.
Herr Hertzog zu Bürgermeister Göbel: "Sie wollen uns doch hier nicht
vertreiben?" |