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12.10.04 K.S.

Sehr geehrte Frau Furbach,

sehr geehrter Herr Furbach, 
wir möchten uns bei Ihnen ganz herzlich bedanken, dass Sie uns durch die Einwurfzettel informiert haben. Als völlige Neulinge auf diesem Gebiet, war uns nicht bekannt, dass durch eine Information der Gemeinde im Info und durch Aushängen der Bebauungspläne, die Pläne geändert werden. Ohne Ihre Info wären wir nie auf die Idee gekommen, uns weiter darum zu kümmern.
...
Gerne treten wir auch ihrer Bürgerinitiative bei, auch wenn ich das so verstehe, dass hauptsächlich die großen Grundstücke einen Nachteil haben. Bei uns mit einem (kleinen) Grundstück ist dies aber offensichtlich auch der Fall...

Anmerkung der Redaktion: Richtig, die Einführung der Baufenster und die Dachgeschoßregelung trifft alle.

 

12.10.04 A.K.

Sehr geehrte Frau Furbach,
 

ich bin von Ihrer Initiative sehr begeistert und danke für die Infos auf Ihrer Homepage.
Meine Mutter besitzt das Anwesen ... Flurnummer ....
Bitte halten Sie mich auf dem Laufenden.

 

10.10.04 J.S

Hallo Familie Furbach,
vielen Dank für die ausführliche und gute Information im Internet. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich zukünftig über Neuigkeiten informieren würden ...

 

9.10.04 H.L.

Sehr geehrter Herr Furbach,
dank für Ihre Initiative und Organisation zum Aufbau eines Widerstandes gegen die immer regressiver werdenden Bauvorschriften der Gemeinde. Ihre im Flugblatt und in Ihrer Homepage
erläuterte Kritik entspricht auch meiner Ansicht. Der Anliegerinitiative kann ich beitreten.
Für unser Grundstück ...  mit ... qm werden wir Einspruch mit ausführlicher Begründung fristgerecht bei der Gemeinde einreichen...

 

7.10.04 A.B.

Sehr geehrte Frau Furbach,
vielen Dank für Ihre wertvollen Informationen bezüglich der Baurechtsänderung in Gräfelfing.
Ich habe mir die Pläne der Gemeinde angesehen und bin erschrocken über die dort praktizierte Willkür ...

 

5.10.04

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die von Ihnen erstellte Homepage wurde sehr schön gestaltet, Danke!
 
Eigentlich müsste die Frist für den Einspruch länger sein, da es sich hier um einen Eingriff ins Eigentumsrecht handelt. Ein Normalbürger liest selten alles Kleingedruckte im Info, gerade hier ist das ortsübliche Aushängen dieses Vorgangs ein Humbug, wenn solche Eingriffe vorgesehen sind.
 Wenn ich in der Schule richtig aufgepasst habe, bricht doch Bundesrecht, Landesrecht (also auch die Gestaltungsrecht der Gemeinde).
Soweit so gut, besonders sticht da das Dachgeschoßrecht heraus, wenn ich ein altes Haus durch ein neues Haus ersetze, habe ich eine "Hundehütte" oder gilt hier auch der Bestandsschutz. Selbe Bauweise und gleicher Baukörper.? War bereits bei der Gemeinde, aber ohne Ihre Information wäre ich nicht auf den "Haken" gekommen, dass die erlaubte Wohnfläche zwar weiterhin gegeben ist, aber das Dachgeschoß anders bebaut werden muss. Die Vernebelung und Unkenntnis eines Bürgers kann zu Vermögensschäden führen, die durch nichts gerechtfertigt sind....

 

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