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12.10.04 K.S. Sehr geehrte Frau Furbach,
sehr geehrter Herr Furbach,
wir möchten uns bei Ihnen ganz herzlich
bedanken, dass Sie uns durch die Einwurfzettel informiert haben. Als völlige
Neulinge auf diesem Gebiet, war uns nicht bekannt, dass durch eine
Information der Gemeinde im Info und durch Aushängen der Bebauungspläne, die
Pläne geändert werden. Ohne Ihre Info wären wir nie auf die Idee gekommen,
uns weiter darum zu kümmern.
... Gerne treten wir auch ihrer Bürgerinitiative bei, auch wenn ich das so verstehe, dass hauptsächlich die großen Grundstücke einen Nachteil haben. Bei uns mit einem (kleinen) Grundstück ist dies aber offensichtlich auch der Fall... Anmerkung der Redaktion: Richtig, die Einführung der Baufenster und die Dachgeschoßregelung trifft alle. 12.10.04
A.K.
ich bin von
Ihrer Initiative sehr begeistert und danke für die Infos auf Ihrer
Homepage.
Meine Mutter
besitzt das Anwesen ... Flurnummer ....
Bitte halten
Sie mich auf dem Laufenden.
10.10.04 J.S
Hallo Familie Furbach,
vielen Dank für die ausführliche und gute Information im Internet. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich zukünftig über Neuigkeiten informieren würden ... 9.10.04 H.L.
Sehr geehrter Herr Furbach,
7.10.04 A.B.
Sehr geehrte Frau Furbach, vielen Dank für Ihre wertvollen Informationen bezüglich der Baurechtsänderung in Gräfelfing. Ich habe mir die Pläne der Gemeinde angesehen und bin erschrocken über die dort praktizierte Willkür ...
5.10.04
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen erstellte Homepage wurde sehr schön gestaltet, Danke!
Eigentlich müsste die Frist für den Einspruch länger sein, da es sich
hier um einen Eingriff ins Eigentumsrecht handelt. Ein Normalbürger
liest selten alles Kleingedruckte im Info, gerade hier ist das
ortsübliche Aushängen dieses Vorgangs ein Humbug, wenn solche
Eingriffe vorgesehen sind.
Wenn ich in der Schule richtig aufgepasst habe, bricht doch
Bundesrecht, Landesrecht (also auch die Gestaltungsrecht der
Gemeinde).
Soweit so gut, besonders sticht da das Dachgeschoßrecht heraus, wenn
ich ein altes Haus durch ein neues Haus ersetze, habe ich eine
"Hundehütte" oder gilt hier auch der Bestandsschutz. Selbe Bauweise
und gleicher Baukörper.? War bereits bei der Gemeinde, aber ohne
Ihre Information wäre ich nicht auf den "Haken" gekommen, dass die
erlaubte Wohnfläche zwar weiterhin gegeben ist, aber das Dachgeschoß
anders bebaut werden muss. Die Vernebelung und Unkenntnis eines
Bürgers kann zu Vermögensschäden führen, die durch nichts
gerechtfertigt sind....
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