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Unsere Inserate im Info                                      



Nur ein Auszug, alle konnten wir hier nicht unterbringen


 

Info 20. und 27.09.2007

AIG
   für Gräfelfing/Lochham informiert:

Neue Bebauungspläne und Einladung


Wir laden alle Bürger ein zu unserer Infoveranstaltung im
Bürgerhaus, Mi., 10.10. um 20Uhr.



Ab 24.09.
können Sie im Rathaus prüfen was ihnen an Baurecht und damit Nutzen und Wert zugedacht werden soll. Den Bürgern drohen immense Verluste. Betroffen sind fast alle.

Unsere Gemeinde wird in kleine Gebiete mit stark unterschiedlichem Baurecht aufgesplittert. Es entsteht dadurch ein extrem hoher, wertentscheidender Baudichtenunterschied.
Bereits dicht besiedelte Bezirke können nun durch Einführung von 500qm Mindestgrundstücksgröße noch mehr versiegelt werden.
Gefahr für die Gartenstadt!

 
Ungerecht:
Ein 1000qm-Grundstück kann geteilt und mit 4 Häusern bebaut werden. Hat man auch nur knapp weniger so sind nur 2 Häuser möglich, obendrein mit 62% weniger Geschoßfläche. Der Zufall entscheidet!

Bauräume schränken alle ein, aber sehr unterschiedlich.
Der Wintergartenbonus wurde gestrichen.


Erheben Sie rechtzeitig Einspruch! Nicht widersprechen heißt anerkennen! Und zwar endgültig.
Aushang und Einspruchfrist nur ein Monat!

Unsere Mitglieder/Spender,  50 € / Jahr, erhalten einen Mustereinspruch gratis.
  

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde

Hans Furbach, Heidi Jakob-Protschky, Ralf Brandtner

Infos unter Tel 852430 oder
www.Furbach.com 

Wir sind für gleichmäßige Bebauung und gleiches Recht.


 

Info 19.07.2007
 

AIG  für Gräfelfing/Lochham informiert: 

Die neuen Bebauungspläne werden derzeit im Bauausschuss beschlossen; aktuell 19.07.2007:  1G, 1H, 1J


Unsere Gemeinde wird in kleine Gebiete mit stark unterschiedlichem Baurecht aufgesplittert. Es entsteht dadurch ein extrem hoher Baudichtenunterschied. Bereits dicht besiedelte Bezirke können nun durch Einführung von 500qm Mindestgrundstücksgröße noch mehr versiegelt werden, während in unmittelbarer Nachbarschaft z.B. ein 1900qm großes Grundstück nicht geteilt werden darf. Das Ziel dieser Planung ist eindeutig: grundsätzlich soll das seit Jahrzehnten bestehende nichtige Baurecht  legalisiert werden. Zusätzlich verschärft sich die Ungleichbehandlung der  Bürger.

Die Auslegung der Pläne wird in der Urlaubszeit geschehen!

Versäumen Sie nicht Einspruch einzulegen um Ihr Recht zu sichern.
Es droht Verlust an Baunutzung und Wert Ihres Grundes.

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-ProtschkyInfos unter                     www.Furbach.com


 

Info 20.03.2007

AIG   für Gräfelfing / Lochham informiert:

Ist unser Vermögen in Gefahr?

Der Gemeinderat hat am 30.01.2007 einschneidende Grundlagen des Baurechts in Gräfelfing/Lochham beschlossen. Durch die Neuaufstellung der Bebauungspläne werden viele Grundstücke
nach wie vor erheblich an Nutzen und Wert verlieren
. Diese Beschlüsse wurden ohne Mitwirkung oder Aufklärung der Bürger gefasst.
Dabei wurden 4 Mindestgrundstücksgrößen festgelegt (500, 750, 1000, 1250 qm) mit stark abgestuften Baudichten (GFZ).
Bis zur Mindestgrundstücksgröße ist das Baurecht proportional zur Grundstücksgröße. Grundstücke,  die Mindestgröße überschreitend, werden in ihrem Wert eingeschränkt. ( degressives Baurecht, eine Gräfelfinger Erfindung)
Die Werthaltigkeit Ihres Grundstückes ist entscheidend davon abhängig, welchem Gebiet (z.B. 750 qm Mindestgröße, unter 1500qm nicht mehr teilbar,- Ihr Grundstück zugeteilt wird.

Keine Benachteiligungen haben Sie zu erwarten, wenn Ihr Grundstück kleiner als 500 qm ist und zugleich in einem Gebiet mit 500 qm Mindestgröße liegt.
In allen anderen Fällen beträgt der Nutzungsverlust* (GFZ) bis 75%. Auch der Grundstückswert sinkt entsprechend.

Die AIG fordert: gleiche Baudichte für alle, in reinen Wohngebieten.
Jeder qm Boden soll wieder gleichen Nutzen und Wert erhalten.
So ist Gräfelfing entstanden und war es bis 1972.

Was können Sie für den Werterhalt tun?

Achten Sie auf den Aushang Ihres Bebauungsplanes.
Formulieren Sie juristisch richtig Ihre Einwendungen innerhalb von 4 Wochen nach Aushang (Ausschlussfrist) und reichen Sie ggf. Klage ein um Ihre Rechte zu wahren
und/oder organisieren Sie sich mit Betroffenen und werden Sie Mitglied in der AIG. Von uns erhalten Sie Beratung (z.B. Mustereinspruch) und Unterstützung. Wir informieren Sie und
erinnern Sie an Termine. Nur gemeinsam sind wir stark.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre AIG: Hans Furbach, Heidi Jakob-Protschky, Ralf Brandtner

Für Fragen jederzeit: Tel: 85 24 30     oder Infos 
www.furbach.com       

Werden Sie Mitglied in der AIG! Überweisung genügt. Jahresbeitrag nur 50€/Jahr. Wir sind auf Beiträge und Spenden zur Information unserer Bürger dringend angewiesen.  Konto: AIG, Nr. 650059077, BLZ 70020270. Spendenbescheinigung!
Wir sind bei den Kommunalwahlen im Frühling 2008 wählbar!

 

Info 06.11.2006
 

AIG  für Gräfelfing/Lochham informiert: 

Seit Monaten unverkäuflich:

1460qm Grund zu 425€/qm.

Dagegen wird ein 275qm-Grund  zu 570€/qm
angeboten, der mehr als 3 mal so dicht bebaut werden darf. Das ist die Folge des degressiven Baurechts.
Wir warnen vor Ungleichbehandlung unserer Bürger!   

Auf unserer Homepage finden sie diesbezüglich ausführlichere Informationen. 

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-ProtschkyInfos unter                     www.Furbach.com

 

Info 06.07.2006
 

AIG  für Gräfelfing/Lochham informiert: 

Die Gemeinde Gräfelfing strebt eine Bebauungsverdichtung von den Randbereichen zum Ortskern hin an

Tatsache ist: Die Verdichtung besteht bereits in den Außenbereichen.

-Heitmeiersiedlung, Nähe Pasing
-Hermann-Hummelstraße, Nähe Autobahn
-Am Wasserbogen Ostseite
-Magmannstraße, Planegg Ortsgrenze
-Alois-Lipplstraße, Planegg Ortsgrenze
-Finkenstraße, Nähe Martinsried

Hier bestehen teilweise Geschossflächenzahlen bis zu 0,5!    

 Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-Protschky

Infos unter Tel 852430 und 
www.Furbach.com

 

Info 03.03.2006
 

AIG   für Gräfelfing/Lochham informiert:  

Wir haben das Landratsamt eingeschaltet!  Wir haben beantragt:

- Die Feststellung, dass die Ungleichbehandlung der Bürger seit 1972 und das „degressive Baurecht“ rechtswidrig waren.

- Die Bebauungspläne ab 1972 für rechtsunwirksam zu erklären, da sie ein Gutachten der Gemeinde (!) für nichtig erklärt hat.

- Einsicht in das Gutachten. Dies wird von der Gemeinde bisher verwehrt.

- Die weitere Anwendung des degressiven Baurechts, sowie die sogenannte   Dachgeschossregelung zu verhindern.

- Der Gemeinde aufzutragen sich zukünftig an das  lineare Baurecht zu halten.

Hans Furbach und Heidi Jakob-Protschky
Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Infos unter Tel 852430 oder
www.Furbach.com

 

Info 31.05.2006

AIG  
für Gräfelfing/Lochham
Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde

2008 stellen wir uns zur Wahl!
Für Gleichheit und Korrektheit in unserer Gemeinde.

Wir wünschen
schöne Pfingsten.

Infos unter Tel 876 114
oder www.Furbach.com

 

Info 25.05.2006

AIG  für Gräfelfing/Lochham informiert:
Die Grundsteuer wurde in Gräfelfing erhöht. Darüber haben Sie einen Bescheid erhalten.

Nicht mitgeteilt hat die Gemeinde, dass vor dem BGH ein Prozess anhängig ist, ob die Erhebung an sich verfassungsgemäß ist. Falls nein erhalten Sie Ihre Grundsteuer zurück – jedoch nur wenn Sie vorsorglich bei der Gemeinde Einspruch einlegen!

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-Protschky

Infos unter Tel 876 114 oder www.Furbach.com
 

 

Info 18.05.2006
 

AIG  für Gräfelfing/Lochham informiert:

Der Inhalt des  Gutachten, welches das Baurecht der Gemeinde als nichtig beurteilt, wird von der Gemeinde geheim gehalten.

Was gibt es vor den Bürgern zu verbergen?

Wieweit wird wieder weitergeplant ohne die Bürger über die Grundlagen der Planung zu informieren?

Das Gutachten sowie die erste und die erneute Aufstellung der Bebauungspläne werden von unseren Steuergeldern finanziert - nachdem dabei schon Unsummen in eine nichtige Planung geflossen sind, hat der Bürger das Recht auf rückhaltlose Information.

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-Protschky

Infos unter Tel 876 114 oder www.Furbach.com
 

 

Info 11.05.2006
 

AIG  für Gräfelfing/Lochham informiert:

Die Bauleitplanung beginnt von vorne!

Wieder mit dem selben Planer, der die Beurteilung „NICHTIG“ der letzten Planung mit zu verantworten hat. Vom „degressiven“ Baurecht (Umverteilung!) hat er sich nie öffentlich distanziert. Eine generelle Veränderung bezüglich der Bauleitplanung ist von ihm sicher nicht zu erwarten.

Jetzt gäbe es die Chance für eine neue, unvoreingenommen Planung!

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-Protschky

Infos unter Tel 876 114 oder www.Furbach.com
 

 

Info 04.05.2006

AIG  
für Gräfelfing/Lochham informiert:  

Ihr Baurecht soll wieder umverteilt werden!
Den einen wird genommen, den anderen gegeben, einmalig in Deutschland! In Gräfelfing ist 1qm 800 € wert. Daraus werden schnell weniger oder mehr, 500 € oder 900! Zu den Verlierern gehören Sie mit einer GFZ (Baudichte) von weniger als 0,35 = 35% Fragen Sie die Gemeinde nach „Ihrer GFZ“, Tel. 8582-44 und lassen Sie es sich schriftlich geben!


Beachtlich viele  Gemeinderäte haben sich sogar 40% genehmigt (und finden dies prima.) Einschränkung und Entwertung Anderer ist ihnen egal.

Ihre AnliegerInitiative Gartengemeinde
Hans Furbach und Heidi Jakob-Protschky

Infos unter Tel 876 114 oder www.Furbach.com
 

 

Info 03.03.2006
 

Gräfelfinger Baurecht auf den Punkt gebracht

 
Offene?
Information durch unsere Gemeinde!
 

Der in der Bürgerversammlung von einer großen Mehrheit unterstützte Antrag, Bebauungspläne im Internet zu veröffentlichen wurde vom Gemeinderat abgelehnt.

Dabei ist gerade hier Offenheit gefragt. Diese Verweigerung stellt eine Missachtung der Bürgerversammlung und Ausgrenzung der Bürger am Entscheidungsprozess dar.
 

Was gibt es zu verbergen?

Soeben wurde das seit 30 (!) Jahren bestehende Baurecht durch ein bisher noch nicht veröffentlichtes Gutachten für nichtig erklärt. Es soll wieder im geheimen weitergeplant werden. Dabei konnte die Erfindung der IGG, das sog. degressive Baurecht, das eine Umverteilung von Nutzung und Vermögen darstellt, nur dank Uninformiertheit entstehen.

Für offenen Anfang In Gräfelfing
Ihre AIG, AnliegerInitiative Gartengemeinde

Hans Furbach

 

Info 26.02.2006
 

AIG                                                                                                                 
AnliegerInitiative  
Gartengemeinde

                              

Die AIG stellt sich vor: 

Schon in den 70iger wurde in Gräfelfing unter Federführung der IGG und allgemein unbemerkt das sogenannte degressive Baurecht, einzigartig in Deutschland -  erfunden. Mit dem bundeseinheitlichen linearem Baurecht dagegen kommen  Gartengemeinden wie Pullach oder Grünwald seit Jahrzehnten zurecht, ohne dabei ihre Grünflächen verloren zu haben. 

Degressives Baurecht heißt, je größer das Grundstück umso weniger darf prozentual bebaut werden. z.B.:

- auf einem 600qm Grundstück 40,8% (245qm Geschossfläche)
- auf einem 2x so großen Grundstück nur 29,2%.  (Verlust 140qm)
- Früher waren es einheitlich 35%,

diese Umverteilung ist rechtlich nicht vertretbar!


Den meisten Eigentümern ist bis heute nicht bewusst,  welch  Verlust dadurch für sie entstanden ist. Sie glauben ein Grundstück zu besitzen,  in dem ihre Kinder später noch ein Haus errichten könnten. Das Gegenteil ist der Fall! Viele kommen um einen Verkauf nicht herum.

Situation heute: Sie besitzen ein Grundstück von z.B. 1000qm oder größer;  Sie dürfen es zwar inzwischen rechtlich real in zwei Teile trennen, aber  nur ein Grundstück bebauen. Das Zweite ist nicht bebaubar.

Die Gemeinde hat damals den Grundstein für die Versiegelung  sehr kleiner Grundstücke gelegt, durch die Steigerung der Baudichte auf bis zu 50%. Dank degressivem Baurechts stürzen sich nun Bauträger auf kleinere Grundstücke, pflastern sie zu und werben gleichzeitig  mit dem Grün der „unbebaubaren“ Nachbargärten.

Die seit fast 2 Jahren gültige Veränderung des allgemeinen  deutschen Baurechtes hat nun die Unzulässigkeit des Gräfelfinger Baurechts  aufgedeckt. Jetzt versucht man es mit zusätzlichen Einschränkungen:    

- in bestehende Strukturen eingefügte Baufenster sollen verhindern, dass auf  großen Grundstücken zwei Gebäude errichtet werden können.

 

Umverteilung Ihres Baurechts?
Sonderrecht in Gräfelfing / Lochham?!?

- Dachgeschossregelung  Wollen Sie Ihr Haus mit Dach errichten wird Ihnen sogar ein in gebückter Stellung begehbarer Speicher (ab 1.60m Stehhöhe an höchster Stelle) auf die Geschossfläche angerechnet. ein Haus mit Satteldach wird 32 % kleiner als vorher. 

Auf Grund des vehementen Widerstandes unserer AIG hat ein von der Gemeinde beauftragter  Gutachter alle bisher für teures Geld neu aufgestellten Bebauungspläne für nichtig erklärt. Die komplette Planung muss von vorne begonnen werden, wieder mit erheblichen Kosten verbunden.

Nun bestünde die Möglichkeit zu einem Neuanfang und wir könnten uns endlich dem bewährten und anerkannt gut durchdachten bundesweiten Baurecht anschließen. 

Die AIG will dies nachhaltig fördern. Wir werden uns an den nächsten kommunalen Wahlen beteiligen und somit aktiv an der Gemeindepolitik teilnehmen. 

Werden Sie bei uns Mitglied! Sie erhalten von uns Beratung, Information und versäumen keine wichtigen Einspruchstermine. Rufen Sie uns einfach an: Hans Furbach, 089-85 45 803. Beitrittsformular im Internet: www.furbach.com.

 Unser bezüglich des Baurechts in Gräfelfing erklärtes Ziel:

- Abschaffung des degressiven Baurechts
   (=Umverteilung der Bauflächen nach Gutsherrenart)

- Übernahme des linearen Baurechts,
  das  sich in ganz Deutschland bewährt und
  die Problematik gar nicht erst geschaffen hätte.

- Einheitliches Baurecht für alle,
  keine sogenannten Sonder- und Ausnahmeregelungen
  in Einzelgesprächen mit dem Planer.

- Erhalt der Gartengemeinde Gräfelfing,
  durch gleichmäßige Bebauung, (außer in Sondergebieten
  wie Gewerbe, Einkauf) das folglich auch für
  gleichmäßige Grünflächen sorgt.

- Beendigung der weiteren Versiegelung
  kleiner Grundstücke.
 

Mit freundlichen Grüßen,  

Heidi Jakob-Protschky, Vorstand und Hans Furbach, Vorsitzender