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Rechtliches
 

Was können Sie tun:

Erkundigen Sie sich beim Bauamt nach der zulässigen Baudichte (GFZ) Ihres Grundstückes. 0,35 ist die Grenze, die frühere allgemeine Baudichte. Haben Sie weniger, so gehören Sie zu denen, deren Baurecht anderen zugeschlagen wurde.
Wir streben 0,4 für alle an. Die jetzt beschlossene Erhöhung der Baudicht bis fast 0,6, bisher maximal 0,5 für neue Gebiete lehnen wir ab.

Protestieren Sie gegen eine Umverteilung!

 Wenn ein Bebauungsplan ausgelegt wird weisen wir unsere Mitglieder auf den Termin zur Einspruchsfrist hin.

Prüfen Sie dann möglichst umgehend alle Fakten und den Ihnen zugeteilten Bauraum,
informieren Sie sich bei der Gemeinde.
Erheben Sie, falls Ihre Bedenken nicht ausgeräumt werden können,

rechtzeitig Einspruch, Frist läuft nur 1 Monat!

Mustereinspruch im  20 Mitgliederbereich

Zur Zeit ist die Gemeinde wieder beim Erstellen eines Bebauungsplanes.
Seit 1997 wird nun schon geplant, bisher vergebens. Das Gutachten hat einen Strich durch die Bebauungspläne gemacht.

Eine Reihe von Mitgliedern wollen dagegen klagen. Dies ist jedoch erst möglich nach einem Satzungsbeschluß. Und auch nach nunmehr 10 (!) Jahren Planungen und 250.000 € allein für den Städteplaner, Stand 2005, ist keiner in Sicht.  703.000 Euro für die Planungen, Stand Ende 2007.
Es sieht so aus, als befürchte die Gemeinde eine Klage. Aber sie schiebt nur ein unausweichliches Problem vor sich her.

2008: Endlich sind die meisten Bebauungspläne beschlossen, jetzt erst kann geklagt werden.

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