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Rechtliches
Was können Sie tun:
Erkundigen Sie sich beim Bauamt nach der
zulässigen Baudichte (GFZ) Ihres Grundstückes. 0,35 ist die Grenze, die
frühere allgemeine Baudichte. Haben Sie weniger, so gehören Sie zu denen,
deren Baurecht anderen zugeschlagen wurde.
Wir streben 0,4 für alle an. Die jetzt beschlossene Erhöhung der Baudicht
bis fast 0,6, bisher maximal 0,5 für neue Gebiete lehnen wir ab.
Protestieren Sie gegen eine Umverteilung!
Wenn ein
Bebauungsplan ausgelegt wird weisen wir unsere Mitglieder auf den Termin zur
Einspruchsfrist hin.
Prüfen Sie dann möglichst umgehend
alle Fakten und den Ihnen zugeteilten Bauraum,
informieren Sie sich bei der Gemeinde.
Erheben Sie, falls Ihre Bedenken nicht ausgeräumt werden können,
rechtzeitig Einspruch, Frist läuft nur 1 Monat!
Mustereinspruch im
20
Mitgliederbereich
Zur Zeit ist die
Gemeinde wieder beim Erstellen eines Bebauungsplanes.
Seit 1997 wird nun schon geplant, bisher vergebens. Das Gutachten hat
einen Strich durch die Bebauungspläne gemacht.
Eine Reihe von
Mitgliedern wollen dagegen klagen. Dies ist jedoch erst möglich nach einem
Satzungsbeschluß. Und auch nach nunmehr 10 (!) Jahren Planungen und
250.000 € allein für den Städteplaner, Stand 2005, ist keiner in Sicht.
703.000 Euro für die Planungen, Stand Ende 2007.
Es sieht so aus, als befürchte die Gemeinde eine Klage. Aber sie schiebt
nur ein unausweichliches Problem vor sich her.
2008: Endlich sind die meisten Bebauungspläne beschlossen, jetzt erst kann
geklagt werden.
Ende
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