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AIG
Unsere Ziele: Erhalt
der Gartenstadt, jedoch mit linearem
Schon in den 70iger wurde in Gräfelfing unter Federführung der IGG und allgemein unbemerkt das so genannte degressive Baurecht, einzigartig in Deutschland - erfunden. Mit dem bundeseinheitlichen linearem Baurecht dagegen kommen Gartengemeinden wie Pullach oder Grünwald seit Jahrzehnten zurecht, ohne dabei ihre Grünflächen verloren zu haben.
Degressives Baurecht heißt, je
größer das Grundstück umso weniger darf prozentual bebaut werden. z.B.: Die seit fast 2 Jahren gültige Veränderung des allgemeinen deutschen Baurechtes hat nun die Unzulässigkeit des Gräfelfinger Baurechts aufgedeckt. Jetzt versucht man es mit zusätzlichen Einschränkungen zu kitten: - in bestehende Strukturen eingefügte Baufenster sollen verhindern, dass auf großen Grundstücken zwei Gebäude errichtet werden können.
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Dachgeschossregelung
Wollen
Sie Ihr Haus mit Dach errichten wird Ihnen sogar ein in gebückter
Stellung begehbarer Speicher (ab 1.60m Stehhöhe an höchster Stelle) auf
die Geschossfläche angerechnet. ein Haus mit Satteldach wird 32 % kleiner
als vorher.
Nun bestünde die
Möglichkeit zu einem Neuanfang und wir könnten uns endlich dem
bewährten und anerkannt gut durchdachten bundesweiten Baurecht
anschließen. - Abschaffung des degressiven Baurechts (=Umverteilung der Bauflächen nach Gutsherrenart) - Übernahme des linearen Baurechts, das sich in ganz Deutschland bewährt und die Problematik gar nicht erst geschaffen hätte. - Einheitliches Baurecht für alle, keine so genannten Sonder- und Ausnahmeregelungen in Einzelgesprächen mit dem Planer. - Erhalt der Gartengemeinde Gräfelfing, durch gleichmäßige Bebauung, (außer in Sondergebieten wie Gewerbe, Einkauf) das folglich auch für gleichmäßige Grünflächen sorgt.
- Beendigung der weiteren
Versiegelung kleiner Grundstücke. |