AIG                          Unsere Ziele: Erhalt der Gartenstadt, jedoch mit linearem
AnliegerInitiative   
Baurecht wie in ganz Deutschland, ohne entwertende Gartengemeinde      Beeinträchtigung durch Baufenster .

 
Ziel der AIG im Baurecht
:

Schon in den 70iger wurde in Gräfelfing unter Federführung der IGG und allgemein unbemerkt das so genannte degressive Baurecht, einzigartig in Deutschland -  erfunden. Mit dem bundeseinheitlichen linearem Baurecht dagegen kommen  Gartengemeinden wie Pullach oder Grünwald seit Jahrzehnten zurecht, ohne dabei ihre Grünflächen verloren zu haben. 

Degressives Baurecht heißt, je größer das Grundstück umso weniger darf prozentual bebaut werden. z.B.:

- auf einem 600qm Grundstück 40,8% (245qm Geschossfläche)
- auf einem 2x so großen Grundstück nur 29,2%.  (Verlust 140qm)
- Früher waren es einheitlich 35%, diese Umverteilung ist rechtlich nicht vertretbar!

Den meisten Eigentümern ist bis heute nicht bewusst,  welch  Verlust dadurch für sie entstanden ist. Sie glauben ein Grundstück zu besitzen,  in dem ihre Kinder später noch ein Haus errichten könnten. Das Gegenteil ist der Fall! Viele kommen um einen Verkauf nicht herum.


Situation heute:
Sie besitzen ein Grundstück von z.B. 1000qm oder größer;  Sie dürfen es zwar inzwischen rechtlich real in zwei Teile trennen, aber  nur ein Grundstück bebauen. Das Zweite ist nicht bebaubar.

Die Gemeinde hat damals den Grundstein für die Versiegelung  sehr kleiner Grundstücke gelegt, durch die Steigerung der Baudichte auf bis zu 50%. Dank degressivem Baurechts stürzen sich nun Bauträger auf kleinere Grundstücke, pflastern sie zu und werben gleichzeitig  mit dem Grün der „unbebaubaren“ Nachbargärten.

Die seit fast 2 Jahren gültige Veränderung des allgemeinen  deutschen Baurechtes hat nun die Unzulässigkeit des Gräfelfinger Baurechts  aufgedeckt. Jetzt versucht man es mit zusätzlichen Einschränkungen zu kitten:    

- in bestehende Strukturen eingefügte Baufenster sollen verhindern, dass auf  großen Grundstücken zwei Gebäude errichtet werden können.

- Dachgeschossregelung  Wollen Sie Ihr Haus mit Dach errichten wird Ihnen sogar ein in gebückter Stellung begehbarer Speicher (ab 1.60m Stehhöhe an höchster Stelle) auf die Geschossfläche angerechnet. ein Haus mit Satteldach wird 32 % kleiner als vorher.

Auf Grund des vehementen Widerstandes unserer AIG hat ein von der Gemeinde beauftragter  Gutachter alle bisher für teures Geld neu aufgestellten Bebauungspläne für nichtig erklärt. Die komplette Planung muss von vorne begonnen werden, wieder mit erheblichen Kosten verbunden.

Nun bestünde die Möglichkeit zu einem Neuanfang und wir könnten uns endlich dem bewährten und anerkannt gut durchdachten bundesweiten Baurecht anschließen.

Die AIG will dies nachhaltig fördern. Wir werden uns an den nächsten kommunalen Wahlen beteiligen und somit aktiv an der Gemeindepolitik teilnehmen.


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Unser bezüglich des Baurechts in Gräfelfing erklärtes Ziel:

- Abschaffung des degressiven Baurechts (=Umverteilung der Bauflächen nach Gutsherrenart)

- Übernahme des linearen Baurechts, das  sich in ganz Deutschland bewährt und die Problematik gar nicht erst geschaffen hätte.

- Einheitliches Baurecht für alle, keine so genannten Sonder- und Ausnahmeregelungen in Einzelgesprächen mit dem Planer.

- Erhalt der Gartengemeinde Gräfelfing, durch gleichmäßige Bebauung, (außer in Sondergebieten wie Gewerbe, Einkauf) das folglich auch für gleichmäßige Grünflächen sorgt.

- Beendigung der weiteren Versiegelung kleiner Grundstücke.

Mit freundlichen Grüßen,  

Heidi Jakob-Protschky, Vorstand und Hans Furbach, Vorsitzender