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  •  Die Planentwürfe 2007 siehe unten
     

  • AIG-Beitrittsformular als Wordversion zum Ausfüllen.

  • Zum weitergeben der wichtigsten Informationen  Flugblatt (word)    Infoblatt (pdf)
    Kurzform:    Flugblatt  1.11.2007,   Ausführlich: Ist unser Vermögen in Gefahr?..

  • Mustereinspruch 2007 im Mitgliederbereich. Benutzer + PIN erforderlich.

  • Interview des Gutachtens der Herren Rae Dr. Birkle und Reithberger hier  

  • Aushang der Gemeinde: Deshalb Hätten Sie unbedingt Einspruch einlegen sollen.

alt:   Bebauungsplanentwürfe 2004  (Sieben Jahre Planung mit dem Urteil: Gesamt-Nichtig)

Die Planentwürfe 2007                                                                    aktuell
                              
Wir bieten hier Information, die man von der Gemeinde erwartet hätte.
Die Aushangs- und Einspruchsfrist ist am 24.10.2007 abgelaufen.
Vergleichen Sie, denn die AIG fordert Gleichbehandlung und braucht deshalb nichts zu verbergen. Diese Informationen halten die Parteien und Gruppierungen des Gemeinderats zurück.

Links anklicken, zurück mit Rücktaste.

Einteilung der Gebiete     (Übersichtskarte der Gemeinde)  Stellen Sie hiermit fest, welchem Bebauungsplan Sie angehören. Suchen Sie sich dann Ihren Plan in der Tabelle unten.
 

Beb.-Plan
Ganzbild als jpg
Bebaungsplan
Teilansichten
Satzung
als pdf
Begründung
als pdf
AnlageA1 AnlageA1
Teilansichten
1A Heitmeiersiedlung 1A 1A 1A  
1B 1B-1   1B-2   1B-3   1B-4 1B 1B 1B  
1C 1C-1   1C-2 1C 1C 1C  
1D 1D-1   1D-2  1D-3  1D-4 1D 1D 1D  
1E 1E-1    1E-2   1E-3   1E 1E 1E  
1F  1F-1    1F-2   1F-3   1F-4 1F  1F  1F   
1G 1G-1   1G-2   1G-3  1G 1G 1G  
1H 1H-1   1H-2  1H 1H 1H  
1J 1J-1    1J-2   1J-3    1J-4 1J 1J 1J  
4 Östlich der Pasingerstr. ~ 1H ~ 1H    

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Der Hauptunterschied liegt in der Tabelle der Baunutzung, je nach Mindestgrundstücksgrößengebiet. Es gibt laut Tabelle sage und schreibe 196 verschiedene Fälle. In anderen Gemeinden gibt es in einem Plangebiet eine für alle gleiche Bau- und Grundflächendichte, also 1 Fall.
Hier sieht man am besten die Ungleichbehandlung unserer Bürger und die daraus resultierende Verschandelung unseres Ortes. Denn die Zuteilungen kommen querfeldein zu liegen. Direkte Nachbarn haben dadurch stark unterschiedliche Baudichten und qm-Preise.


Bodenrichtwerte und -zonen 2007. So stellen Sie den Richtwert eines qm Bodens fest.
Neu: Die Bodenwerte werden ab 2007 bei unterschiedlichen GFZ (Baunutzung) angegeben. Wir haben die Werte auf eine GFZ von 0,4 umgerechnet, zum Vergleich untereinander und zu den Werten von 2004. Hier sieht man auch welchen Unterschied die GFZ macht.
(Zum Vergleich Bodenrichtwerte 2004).

Was ist 1 qm Ihres Grundes nach jetzigem Planentwurf wert?
Hier muss unterschieden werden in qm unterhalb der Mindestgrundstücksgröße M und oberhalb.
Und nach der Bebauung:
1. Schlechter sind Sie mit Erdgeschoß und Dach dran, 68%-Wert.
2. Etwas besser mit Erdgeschoß, Obergeschoß und Dach, hier gibt es 25% Aufschlag auf die GFZ.
3. 47% Aufschlag gibt es bei Erdgeschoß, Obergeschoß, aber ohne Dach. Dies kommt auf ca. denselben Nutzen wie Fall 2. So haben es sich die Planer auch gedacht.
Um mit unserem Baurecht vor 1972 und dem Baurecht von ganz Deutschland (keine Dachgeschoßanrechnung) vergleichen zu können, nehmen wir Fall 2.

Folgende Tabellenwerte schon mit 25% Aufschlag! Für Erdgeschoß allein mit Dach sind von den angegebenen Werten 20% abzuziehen. (Das Gegenteil von 25% Aufschlag ist 20% Abschlag)

GFZu GF(M) M GFZo 2M GF(2M)
0,488 243,75 500 0,113 1000 300
0,350 262,5 750 0,100 1500 338
0,281 281,25 1000 0,094 2000 375
0,240 300 1250 0,090 1250 413

Beispiel a): Sie haben ein Grundstück von 1000qm in der Zone M 750 (2. Zeile).
Ihr Nutzen (GFZ) beträgt für jeden qm unterhalb
M=750qm 0,350 = 35%,
oberhalb
nur 0,100 = 10%.
z.B. Sie haben 1000qm, dann bringen die 750qm eine Geschoßfläche GF  von 0,35x750qm =
262,5qm. Die restlichen 250qm bringen nur 0,1x250qm = 25qm.

Beispiel b): Haben Sie knapp unter 1500qm, so bringen die ersten 750qm eine GF von
262,5qm, die restlichen 750qm bringen nur eine GF von 75,5qm, zusammen 338qm. Das ist degressiv!

Folgerichtig ist auch jeder qm oberhalb M erheblich weniger wert. Beträgt der Bodenwert z.B. 820€ bei einer GFZ von 0,35 (Gräfelfing Mitte), so ist oberhalb von M jeder Ihrer qm nur noch 537€ wert.

Die Qualität der Pläne (siehe Tabelle oben) könnte besser sein. Wir mussten mühsam abfotografieren. Der Bürgermeister verweigert die Herausgabe der vorhandenen Datei. Immerhin wurden uns jedoch die Satzungen und Begründungen als pdf zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde verweigert die zusätzliche Veröffentlichung auf der eigenen homepage, etwas was in Starnberg und München schon lange möglich ist.

Die Gemeinde hat bisher Aufsehen vermieden, deshalb gibt es keine Pressemitteilung, Vorstellung im Bürgerhaus, Veröffentlichung in der Presse usw.
Es gab lediglich die "ortsübliche Veröffentlichung", d.h. im Info und den Schaukästen wurde auf den Aushang im Rathaus hingewiesen.
Es bleibt unverständlich, warum der Bürgermeister wegen Heckenschneiden alle Bürger persönlich anschreibt. Wenn es aber um große Summen geht gibt es keine persönliche Information.

Dies machen wir, da wir Gleichbehandlung wollen und den Vergleich deshalb nicht zu scheuen brauchen..


Ablauf bisher: Nach Auslegung der Satzungen und Pläne Ende 2004 begannen unsere Proteste. Die Gemeinde gab daraufhin ein Gutachten in Auftrag, nach 7 Jahren Planungen (!) ob denn alles rechtmäßig sei. Ende 2005 war das Gutachten fertig mit der Erkenntnis, dass nicht nur die Neuplanungen ab 1997, sondern auch die gesamte  Bauleitplanung seit 1972  gesamt-nichtig seien. Darufhin fing der Gemeinderat neu an. Nach insgesamt 10 (!) Jahren Planung wurde nun der neue Planentwurf vorgestellt.

Nach wie vor fordern wir simple Gleichbehandlung der Bürger.
Nur Ungleichbehandlung scheut den Vergleich!

Neu ab 2007: Neue Klassen: 500, 750,1000,1250. Nutzungen generell um 32% weniger, wenn mit Dach höher als 1,80m, auch wenn es ein Walmdach ist.
Und obendrein das "degressive" Baurecht, die Ungleichbehandlung per se.