Ausschnitt aus einem unserer Infoinserate.
 

Mobilfunkkonzept der Gemeinde Gräfelfing schädlich statt nützlich. 40m-Masten beim TSV und Neunerberg drohen.

Ende des "Gräfelfinger Modell"
? Konzept eine Mogelpackung?

Kern des Konzeptes: Wenige Großmasten, nun sind es schon fünf, decken den gesamten Ort ab. Dann sollen die Standortwünsche der Betreiber darauf verwiesen werden können. Die im Vergleich kleinen Bestandsmasten in Wohngebieten gelten als unerwünscht und sollen verschwinden.
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Irrige Annahme im Konzeptes: Die Betreiber der (kleinen) Bestandsmasten müssen diese räumen und auf die Großmasten umziehen.

Im Konzept unseres CSU-Bürgermeisters steht dazu nur im Punkt 4: "... und sollen
- nach und nach - durch die neuen Standorte ersetzt werden
."
Ungenauer geht es wohl nicht. Neu sogar: In ca. 10 Jahren...
Als Begründung wurde unter der Hand genannt, die Betreiber würden wegen wirtschaftlicher Vorteile freiwillig umziehen. Dies ist jedoch genau der Grund warum sie es nicht tun (Miete wird doppelt fällig, für den alten wie den neuen Standort. Neue Technik muss angeschafft werden. Zauberwort des Betreibers: Standort passt nicht in die Netzstruktur).
Aber auch der Bedarf an vielen kleinen Masten wg. UMTS und Nachfolgesystemen, z.B. LTE, ist ein Grund zum Nichtumzug. Es gibt keinerlei Zusagen der Betreiber, nicht einmal Interessensbekundungen.
Generell: Konzepte sind nur gemeinsam mit den Betreibern machbar. Diese Zusammenarbeit wird hier im Alleingang durch eine vage Hoffnung ersetzt.
Im Internet findet sich die klare Darlegung: Keinerlei freiwilliger Umzug in Sicht.
Und damit ist das Konzept hinfällig.

Der Mobilfunkpakt (zwischen Betreibern und Kommunen) sieht ausdrücklich diese Absprache vor. Die Gemeinde Gräfelfing missachtet den Pakt nicht nur hierbei.
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Wie Einfluss auf die Mastenverteilung genommen werden kann
und was de
r Mobilfunkpakt regelt zeigt sehr klar die Broschüre des
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 
 

 

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Methodischer Fehler des Konzeptes: Nur die Mastenstrahlung wird in kürzester Umgebung minimiert,  also 10-15m. Dies ist ein Abwägungsfehler.

Empfängt der Mast vom Handy ein schwaches Signal oder umgekehrt, so fordert er zur Leistungserhöhung auf, und umgekehrt (Dynamische Leistungsregelung).
Bei Strahlungsminimierung der Masten wird also die Strahlung der Geräte der Nutzer maximiert.
Das "Konzept" erfasst ausschließlich die Maststrahlung und minimiert von 12 auf angeblich 2 mW/qm. Einschränkend heißt es gleich "in der Endausbaustufe", will wohl heißen: Wenn sich alle Betreiber vorstellungsgemäß verhalten.

Die Leistungsflussdichte S des Handys am Ohr beträgt zwischen  40.000 und 40mW/qm (Dynamische Leistungsregelung). Durch eine schwache Verbindung steigt dieser Wert von z.B. 100 auf 2000.

Für eine Abnahme der Maststrahlung von 10mW/qm wird eine Erhöhung am Körper um 1900mW/qm erreicht.

Auf diesen Effekt wird in jeglicher Literatur hingewiesen, im "Gräfelfinger Modell" jedoch völlig ignoriert. Es ist daher im "Konzept" (z.B. des Umweltinstitut Verein) irreführend generell von Immissionsminimierung zu sprechen. Immission ist die Summe ALLER Einstrahlungen.

Ergebnis: Die Gesamtstrahlenbelastung (Immission) wird um ein vielfaches erhöht und maximiert, die Mastenstrahlung vernachlässigbar kleiner.

Hauptgeschädigte sind Kinder, Schüler und Studenten, da Hauptnutzer.

Aber selbst die Mastenstrahlung für sich allein genommen nimmt zu wenn der Mast ein größeres Gebiet zu versorgen hat.

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Unser Konzept:
Die AIG
fordert eine Versorgung der Gemeinde von Masten um Gräfelfing herum.
Der Abstand soll > 400m sein. Die Gemeinde fordert selbst einen solchen Abstand. Dies ist
bei den Standorten 10 und 11 (TSV und Neunerberg) nicht der Fall.
Die Behauptung, die Gemeinde wäre dafür zu groß, ist nur richtig, wenn man den Betreibern einen zusätzlichen Mast erspart.
Das Problem des Umzugs der Bestandsmasten bleibt zwar, aber es gibt keine Großmasten näher als 400m zu Wohngebieten.

Wir haben deshalb schon am 15.01.2010 einen diesbezüglichen Antrag gestellt, siehe links. Auf Grund von Ausformulierungen zweier Rechtsanwälte und neuer Erkenntnisse haben
wir den Antrag abgeändert. Siehe links.

Alternativ dazu sind kleine Zellen zu bevorzugen. Sie kommen wegen der zunehmenden Datendichte sowieso und Masten und Handies kommen mit erheblich weniger Leistung aus.

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Bestandsmast - Beispiel Freihamerstr. 2, ehemalig Albrechtverlag.

Die Gemeinde hat das Gebäude erworben, ebenso wie das daneben befindliche Gebäudes der ehemaligen Bäckerei Jackermeier.
Sie hat den Mobilfunkvertrag der beiden Betreiber, O2 und Vodafone gekündigt, Laufzeit aber noch bis 2017 bzw. 2019.

O2 ist wg. der Kündigung im Zugzwang. O2 sucht Ersatz. Und wenn die Gemeinde einen 40-m-Masten genehmigt, inmitten von Wohnbebauung, umso besser - für O2!

Vodafone dagegen denkt nicht einmal an einen Umzug und ist bereit dies vor Gericht zu bestätigen.

Der Mast gegenüber des Rathauses und etliche andere im Ortsbereich sind jedoch Zwerge im Vergleich zu den neuen beiden Gittermasten mit Plattform und unzähligen Antennen.


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Es gibt zweierlei Beeinträchtigungen durch die Antennen:

1. Die Strahlung - materielle und immaterielle Schäden

Selbst wenn die meisten die Strahlung für ungefährlich halten:
Real ist die Angst vieler Bürger vor der Strahlung. Dies kann sich z.B. durch Schlaflosigkeit äußern, ebenso wie alle anderen Symptome die durch Angst entstehen.

Real ist auch der immense Verlust an Wohnqualität und Wohnwert

2. Städtebauliche Wirkung:

Die Masten sind eine Belastung für das umliegende Wohngebiet.
In einer Gegend, in der jede Gaube geprüft wird, verstößt die Antenne gegen den Sinn des Baurechts, insbesondere in reinen Wohngebieten (WR). Wert der Grundstücke wird um ca. 25% gemindert.

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Zwei neue gigantische Masten - Zusätzlich

CSU und Grüne (Frank Sommer) haben am Neunerberg (Standort 11) und nun auch beim TSV-Gelände (Standort 10) einen 40m hohen Mast durchgesetzt. Die umliegenden Bürger protestieren auf das Schärfste. Das Verhältnis zu Planegg wird getrübt.

Der 45m-Mast am TSV-Sportplatz
,
am nordöstlichen Eck nähe Bahn im Wäldchen, ca. 20m vom Sportplatzzaun entfernt:
Er bestrahlt direkt die spielenden (Fußball u.a.) Kinder und über die Bahn hinweg den Kindergarten, die Grundschule, das Kurt Huber Gymnasium und dazu eine Menge umliegende Anlieger westlich und östlich der Bahnlinie, welche Angst vor dem Riesenmasten haben, ein Mast wie er sonst nur an Autobahnen steht, zur Versorgung größerer Abschnitte. Psychsomatische Schäden sind vorprogrammiert.
Sie sehen sich einer immensen Wohnwertminderung ausgesetzt, welcher bei noch laufender Finanzierung in den Ruin führen kann.

Am Neunerberg droht die Errichtung eine 40m hohen Mastes schon seit geraumer Zeit. Das Vorgehen der Gemeinde war hier dasselbe: Planung hinter dem Rücken der Bürger mit Maulkorb für die Gemeinderäte (=nichtöffentliche Sitzung)

Die Bürgerinitiative um Herrn Kirchhof begrüßt diesen TSV-Masten in der Hoffnung, dass der Mast auf der Freihamerstr. 2 verschwindet. Abgesehen vom Floriansprinzip:

Diese Hoffnung ist leider völlig unbegründet. Der Mast auf der Freihamerstr. 2 beherbergt 2 Betreiber, O2 und Vodaphone. Der neue Mast am TSV-Gelände wird jedoch von O2 errichtet. Im Vertrag steht zwar, dass O2 das Recht und die Pflicht hat Mitbewerber ebenfalls auf den Mast zu lassen. Jedoch gibt es keine Pflicht für die Mitbewerber.
Dazu gibt es bisher keinerlei Erklärungen dieser anderen Bewerber. Ein Vorteil ist für diese bisher nicht erkennbar. Die Gemeinde kann lediglich HOFFEN, dass die Betreiber umziehen auf andere Masten. Herr Göbel wird hierzu immer vorsichtiger:

Jedoch: Kein Betreiber gibt freiwillig einen Standort auf.

  • Es sind keinerlei derartige Umzüge bekannt.
    Herr Ulrich-Raithel, Konzeptverantwortlicher, und Frank Sommer, Grüne, verantwortlich für den Standortvertrag (Freiflächenmietvertrag) konnten auf Nachfrage keine solchen Fälle nennen.
     

  • Auch die neuen Masten haben nur eine bestimmte Kapazität. Da aber die Datendienste ansteigen und die Bandbreite des Telefonverkehrs sehr schnell überholen brauchen die Betreiber jeden verfügbaren Masten. An freiwillige Aufgabe eines Standortes ist nicht zu denken. Eine Aufgabe zu erzwingen ist nicht möglich, da sie legal genehmigungsfrei errichtet wurden, bzw. Baugenehmigungen vorliegen.

Fazit: Inmitten eines Wohngebietes wird es dann 2 Riesenmasten geben, ebenso wie alle Masten im Ort erhalten bleiben.
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Was uns am Vorgehen der Gemeindeverwaltung, verantwortlich ist Bgm. Göbel, CSU, stört:

Salamitaktik: Der Mast am TSV wie am Neunerberg wurden dem Gemeinderat zuerst als rein vorsorgliche Untersuchung verkauft, dann als schlanke Masten , die gerade noch über die Baumwipfel reichen. Von Sitzung zu Sitzung, im Abstand von jeweils ca 2 Monaten wurden die Masten immer höher.

Geheimhaltung: Die Vorstellung der Planung fand ausschließlich in nicht-öffentlichen Sitzungen statt.
Dann versuchte O2 Unterschriften unter den Bauantrag des Masten zu erhalten.
Dadurch erst erfuhren die Bürger davon. Eine Mitteilung des Bürgermeisters unterblieb.
Erst jetzt, nachdem die Bürger durch O2 von dem Riesenmasten erfuhren, bequemte sich Bgm Göbel zu einer Bürgerinformation im Bürgerhaus am 25.02.2009

Im Gemeinderat gibt es bis jetzt (Anfang März 2010) kein Votum darüber.
Da dieses Vorgehen auch bei anderen Planungen Methode hat, z.B. bei dem Errichten eines Gewerbegebietes für ein Grundstück für die Fa Allguth, an der Würmtalstraße und weiteren, die wir nicht nennen dürfen, haben wir jetzt einen Antrag gestellt, dass derlei Planungen stets öffentlich stattfinden sollen, siehe links den Link.
Bgm. Göbel obliegt die Zuteilung ob ein Antrag in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wird. Und diese seine Zuteilung ist nicht nachvollziehbar.
Auszug aus der Geschäftsordnung der Gem. Gräfelfing siehe links.

Tunnel für die A96
Ein Tunnel (Einhausung) war und ist eines unserer Hauptziele.
Unsere Idee war es die dabei frei werdenden 40m-Abstandsstreifen als Bauland in dann bester Lage zur Finanzierung verwenden. Die CSU hat sich des Themas sofort bemächtigt, jedoch bis heute hat der Gemeinderat lediglich einen Flüsterasphalt erreicht.

Bgm Göbel sagte nun den Antennengegnern, dass das Wäldchen und der Sportplatz "in 10 Jahren" verkauft und zur Finanzierung des Tunnels verwendet wird.
Dabei ist klar, dass ein solcher Mastgigant den Wert der Grundstücke um 30% mindert. Dies ergibt einen Verlust von ca 20 Mio. Dies gefährdet wiederum eine Tunnellösung.
Und ein Tunnel für die A96 ist für unsere Gemeinde von entscheidender Bedeutung und war und ist eines der Hauptziele unserer AIG.

 

Monstermasten drohen - Sonderopfer der Jugend von den Windeln bis zum Abitur -   Anwohner unberücksichtigt - Gutachten nur unter Auftrag der Strahlenminimierung durch Masten - Nur "Beispielszenarium"  - Feldbelastung durch Nutzer unberücksichtigt - Weniger Masten strahlen zwangsweise stärker - Wg. größerem Abstand müssen Handy der Nutzer stärker strahlen -  Fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung, Planung hinter dem Rücken der Bürger - Angst vor hohen Masten ist ein realer Faktor mit materiellen und immateriellen Schäden - Gleichmäßige Belastung gefordert - Keine Berücksichtigung der Bürger welche nicht an Strahlenschäden glauben - Bisher nicht einmal Anzeichen, ob Betreiber existierende Masten zu Gunsten der Riesenmasten aufgeben werden - Entwertung eines zentralen Waldstückes zur Naherholung und Schulweg - möglicher Baugrund zur Tunnelfinanzierung, Wertminderung ca. 20 Mio - UMTS erfordert viele Masten, Kleine genügen - Monstermasten sollen "unerwünschte Masten" ersetzen. Wieso sollten gerade Monstermasten erwünscht sein? - Keinerlei Erreichung des Ziels der Maststrahlungsminimierung garantiert - Richtfunkstrahler drohen zusätzlich - Mietvertrag ist Freibrief für beliebige Bestückung, Frequenzen, Sendeleistungen, Richtfunk - Fragliche Moral: Ein Teil der Bürger soll entlastet werden, ein anderer dafür belastet - Floriansprinzip - Masten im Gewerbegebiet gelten als völlig unbedenklich, aber auch dort arbeiten und leben Menschen.