Gutachten
Die Gemeinde hat 2 Gutachten zum Mobilfunk anfertigen lassen, welche darlegen sollen,
dass es ohne die Riesenmasten nicht geht. Jedoch hatte das Gutachten die
Vorgabe die Strahlenbelastung durch Sendemasten zu minimieren, egal was für
Riesenmasten und Gesamtbelastung daraus folgen. Eine fatale Vorgabe.
Das erste Gutachtenwar von derFa
enorm (Gutachten)
(Eine
Meinung zu enorm, Umweltinstitut)
Das Zweite kam vom
Umweltinstitut e.V.
Das Umweltinstitut ist ein privater Verein.
Beide beraten kommerziell.
Auftrag war Minimierung der Strahlen,
berücksichtigt wurde nur die
Strahlung der Masten.
Das Zweite
ist
von der Gemeindehomepage ladbar.
Geben Sie im Feld Suchen "Mobilfunk" ein. Die 3 Ergänzungsgutachten
dazu finden
Sie ebenfalls dort.
Titel:
Standortgutachten ... durch Erstellung eines Beispiel-Szenariums
Bemerkenswert ist:
... Da die Immissionsprognose deutlichen Modellvereinfachungen unterliegt
...
... Zusätzlich zum Beispielszenarium sind auch andere Szenarien denkbar. ...
... Messungenauigkeit
±3db, d.h. der
Mess- oder Schätzwert liegt zwischen der Hälfte und dem Doppelten.
... Die auszugsweise Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen
Genehmigung des Umweltinstitut München e.V. Wie soll man über das Gutachten
reden, wenn man nicht daraus zitieren darf? Mauern ist das Gegenteil von
Informationsfreiheit!
Staatliche, objektive Stellen haben so etwas nicht nötig.
Zu Mobilfunk-Referenten
von IZgMF ,
passend zu unserem Fall?
www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_08/strahlungsminimierung/strahlungsminimierung.html
... Ein hitzige Diskussion bricht los, ob und unter welchen
Umständen es möglich sei, den bereits realisierten Standort
nachträglich zu verlagern. Eisenreich hört teilnahmslos zu, er
weiß längst, dass die erregte Diskussion mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit sinnlos ist. Schließlich hat der
Betreiber seinen nagelneuen Standort gerade eben erst in Betrieb
genommen und der Protest einiger Betroffener ist für
Mobilfunkbetreiber schon fast normaler Bestandteil der Prozedur,
die bei der Errichtung eines neuen Mobilfunksenders zu
durchfahren ist....
Wird Strahlungsminimierung angeboten, fragen Sie nach Garantien
für die prognostizierten Werte. Fragen Sie sich, wie Sie
überhöhte Fantasieprognosen der ursprünglichen Belastung (vor
der Minimierung) erkennen können, da Sie sonst möglicherweise
grundlos minimieren.
Die
Gesamtbelastung zählt - Zusammenwirken von Handy und Mast:
Genau dies wurde in den Gutachten/Konzept nicht untersucht.
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Nach der BImSch ist eine maximale Leistungsflussdichte von 10W/qm erlaubt an
jedem Immissionsort, z.B. Ihr Kopf in Ihrer Wohnung, durch Strahlung der
Masten.
Angestrebt wird 1/10.000 davon, also 1mW/qm (Salzburger
Wert vom Österreichischen Nationalrat am 31.01.2002 abgelehnt).
Wg. UMTS müssen in Salzburg 260 neue Sendeanlagen errichtet werden.
Das "Salzburger Milliwatt" wurde und wird teilweise um das 400-fache überschritten
(Strahlung damit 400 mW/qm).
In München gilt der
Schweizer Vorsorgewert: 100 mW/qm.
Handystrahlung
Schäden durch Strahlung wurden nachvollziehbar ausschließlich durch
Handystrahlung am Kopf, schon weniger am Körper, nachgewiesen.*)
Dies ist
verständlich, da ein Handy unseren Kopf mit einer Leistungsflussdichte S bis
zu 40 W/qm bestrahlt, also das 40.000 fache
des „Salzburger Wertes“ von 0,001W/qm für Mastenstrahlung. Oder 400-fache
des Schweizer Wertes.
(Handy max. 2W, angenommen nur 1/10 davon in Richtung Kopf, Fläche 5x10cm
à S=40W/qm), siehe
Marburger Stadtwerke
Oder: Bei einer Stunde Telefonat wird dieselbe Dosis aufgenommen wie bei
40.000 Stunden Mastenstrahlung. Oder wenn der (angebliche) Durchschnittswert
von Gräfelfing mit 10 mW/qm herangezogen wird: das 4000-fache. Dies
ist ein halbes Jahr.
Das Handy nimmt Kontakt zu dem Masten auf mit dem stärksten Signal auf. Das
Handy passt dann sofort seine eigene Sendeleistung an (dynamische Leistunsregelung). Ist der Empfang gut,
reduziert es seine Sendeleistung, das verringert die Strahlungsleistung (und schont die
Handybatterie und verhindert zusätzlich Interferenzen mit anderen). Siehe auch
hier
Aber auch umgekehrt: Hat man
wenige Sendemasten, so wie es bei uns geplant ist, so müssen die Handies auf
volle Leistung gehen (2W). Die Strahlenbelastung am Kopf vervielfacht sich.
Es macht keinen Sinn wenn mit Hilfe von
Riesenmasten die Maststrahlung von 10 auf 2,1 mW/qm gedrückt wird, also
8 mW/qm gespart
werden. Gleichzeitig steigt jedoch die Handystrahlung von 400 (bei gutem Empfang) auf 2.000 mW/qm . Das sind
1600 mehr. (Handy am Kopf: 40 bis 40.000
mW/qm, je nach Verbindungsqualität).
Die 2 neuen Monstermasten
nützen deshalb nichts, sondern schaden ALLEN Bürgern.
Sie entwerten unsere Gartengemeinde. Einem
Besucher, mit der Bahn kommend und die Masten erblickend, wird sofort klar:
Hier möchte ich nicht wohnen.
Auch dies schädigt alle Bürger.
Der Einwand, die Masten strahlen dauernd und telefoniert wird erheblich
kürzer:
Die Strahlendosis auf eine Person ist erheblich größer als die des Masts: Breakeven
bei einer Stunde Telefonat im halben Jahr.
In Zukunft werden, wg.UMTS, erheblich mehr Bürger ständig online gehen.
Kurzzeitige Verbindungen gehören der Vergangenheit an. Nicht vergessen darf
man innerhalb eines Hauses DECT-Telefone und WLan, welche dauernd laufen.
Auch deren Strahlung im Haus ist erheblich stärker als die Strahlung des
Masten bei direktem Blickkontakt.
Beepworld.de:
Die Strahlung der Masten ist lächerlich im Vergleich zur Handystrahlung am
Kopf.
Diese Gesamtbetrachtung wird im Konzept der Gemeinde (=Konzept der Herren
Ullrich-Raithel
und Frank Sommer,
rechtliche Beratung) nicht berücksichtigt.
100 Links:
http://www.emf-forschungsprogramm.de/links.html
über 100 Links:
Stadt München
(Umweltinstitut e.V. wird nirgends erwähnt)
*)
Das Umwelt- und das Gesundheitsministerium Bayerns wie auch
der Bundesregierung gehen von keinem existierenden seriösen Nachweis aus. Es
wird jedoch immer zu Vorsorge geraten, d.h. so viel wie nötig und so wenig
wie möglich.
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