Auszug aus der Geschäftsordnung
Wir sind überzeugt, dass die für unsere Bürger wichtigen Dinge unbedingt,
auch und gerade im Anfangsstadium, in öffentlichen Sitzungen behandelt
werden sollen.
Wir haben den Eindruck, dass unangenehme Dinge in nicht-öffentlichen
Sitzungen versteckt werden sollen, voran getrieben werden und am
Ende der Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Gerade in Gräfelfing haben wir intelligente und mündige Bürger, welche sehr
wohl selbst beurteilen können was für sie gut ist.
Wir haben nun
einen Antrag gestellt, damit Planungen wie zum Beispiel zum Mobilfunk oder Allguthansiedlung von Anfang an in öffentlichen Sitzungen behandelt werden.
Hier ist der Antrag
Dazu sehen Sie hier den
entsprechenden Paragraphen aus der Geschäftsordnung der Gemeinde Gräfelfing:
§ 25
Nichtöffentliche Sitzungen
(1)
In nichtöffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 2 GO) werden grundsätzlich
behandelt:
1. Personalangelegenheiten,
2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten,
3. Sparkassen- und Bankangelegenheiten,
4. Angelegenheiten, die dem Sozial- oder Steuergeheimnis unterliegen,
5.
Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche
Behandlung im Einzelfall von der Rechtsaufsichtsbehörde verfügt ist,
6. sonstige
Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben, nach Natur
der Sache erforderlich oder durch den Gemeinderat gemäß Art. 52 GO
beschlossen ist, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten,
laufende Gerichtsverhandlungen und Angelegenheiten, in denen Ansprüche
Dritter berührt sind.