AIG-Antrag für mehr Öffentlichkeit


Auszug aus der Geschäftsordnung


Wir sind überzeugt, dass die für unsere Bürger wichtigen Dinge unbedingt, auch und gerade im Anfangsstadium, in öffentlichen Sitzungen behandelt werden sollen.

Wir haben den Eindruck, dass unangenehme Dinge in nicht-öffentlichen Sitzungen versteckt werden sollen, voran getrieben werden und am Ende der Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Gerade in Gräfelfing haben wir intelligente und mündige Bürger, welche sehr wohl selbst beurteilen können was für sie gut ist.

Wir haben nun einen Antrag gestellt, damit Planungen wie zum Beispiel zum Mobilfunk oder Allguthansiedlung von Anfang an in öffentlichen Sitzungen behandelt werden.

Hier ist der Antrag

Dazu sehen Sie hier den entsprechenden Paragraphen aus der Geschäftsordnung der Gemeinde Gräfelfing:
 

§ 25 

Nichtöffentliche Sitzungen

(1)  In nichtöffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 2 GO) werden grundsätzlich behandelt:

        1. Personalangelegenheiten,

        2. Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten,

        3. Sparkassen- und Bankangelegenheiten,

        4. Angelegenheiten, die dem Sozial- oder Steuergeheimnis unterliegen,

5. Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, deren nichtöffentliche Behandlung im Einzelfall von der Rechtsaufsichtsbehörde verfügt ist,

6. sonstige Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz vorgeschrieben, nach Natur der Sache erforderlich oder durch den Gemeinderat gemäß Art. 52 GO beschlossen ist, insbesondere Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten, laufende Gerichtsverhandlungen und Angelegenheiten, in denen Ansprüche Dritter berührt sind.