Rechte
unserer
Mitglieder
-
Informationsbündelung und Verteilung: Wir halten sie auf dem Laufenden.
-
Termine: Wir erinnern Sie rechtzeitig.
-
Beratung: Haben Sie Fragen zum Baurecht? Wir haben Fachleute,
Architekten und Rechtsanwälte, auch in Bezug auf Schenken/Erben.
-
Sammelklage: Sollte es zu einer Sammelklage kommen, so wird die Last,
auf viele verteilt, leicht zu tragen sein. Eine automatische Teilnahme
an einer Sammelklage gibt es jedoch auf keinen Fall. Der Nutzen kann auf
die beschränkt sein
die vertreten sind.
-
Zugang
zum Internbereich. Hier finden Sie
- die
Berechnung Ihrer GFZ (Baudichte), GRZ, Bodenrichtwert und Ihres Grundstückswertes,
den Bodenrichtwert
und weitere Tipps.
Ebenso wichtige Hinweise
auf
Termine, Einspruchsfristen usw.
Es geht um Ihr
Vermögen!
- Einen Mustereinspruch zu
Ihrem Bebauungsplan zur Wahrnehmung Ihrer Interessen, bequem zum
Ausfüllen und Anpassen an Ihre Bedürfnisse.
Der
Zugang erfordert einen
Benutzernamen und eine
PIN .
Beide
wurden bereits an unsere Vollmitglieder zugesandt, können aber
jederzeit per email nochmals von diesen
angefordert werden. Spender sind völlig gleichberechtigt.
Mailen Sie an:

oder rufen Sie jederzeit
089 - 85 24 30 Hans Furbach
Wir bitten um Verständnis, dass
ausführliche Beratung nur noch zahlenden Voll-Mitgliedern oder Spendern vorbehalten
ist.
Pflichten
unserer Mitglieder
Mit der Beitrags- oder
Spendenleistung ist schon sehr viel geholfen.
Direkte Pflichten gibt es
ansonsten keine, alles geschieht auf freiwilliger Basis je nach verfügbarer Zeit und
beruflichen Verpflichtungen.
Wir hoffen, dass sich unsere Mitglieder für Gleichheit und Gerechtigkeit
zum Wohle unserer Gemeinde einsetzen. Dies kann geschehen durch
Leserbriefe oder Beiträge an Zeitungen, Briefe an Bürgermeister oder
Gemeinderäte, Übernehmen kleiner Aufgaben im Verein, sei es als
Vorstand oder z.B. ab und zu Austragen von Werbeblättern, was ca. ein bis
zwei Stunden in Anspruch nimmt.
Wichtig ist auch Informationsweitergabe wenn es etwas Neues gibt.
Nur eine starke
Gemeinschaft kann auf
Dauer etwas bewirken, daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.
Wir alle sind ehrenamtlich tätig und haben bereits sehr viel Zeit und Geld
investiert. Die Aufklärung mit Flugblättern und Inseraten ist mit Kosten
verbunden
Die AIG erhebt daher
einen Jahresbeitrag von
jährlich einmalig nur 50€
steuerlich absetzbar.
(Macht nach Steuern nur 25€ bis zu einer Gesamtspenden- oder
Beitragshöhe von 1.650 / 3.300 Euro bei Ledigen / Verheirateten pro Jahr).
Paare, Kinder, Verwandte oder
Eigentümergemeinschaften zahlen nur einen Beitrag, da es in der Regel um
ein Grundstück geht. Mitglied können somit alle werden, ohne dass
Zusatzkosten entstehen. Hat ein Besitzer mehrere Grundstücke, so sei
eine freiwillige Spende anheim gestellt. Überweisung an:
Inhaber:
AIG
Konto-Nr: 650059077
BLZ:
700 202 70 Hypovereinsbank
Verwendungszweck:
AIG-Beitrag oder / und Spende
Eine
Spendenbescheinigung ergeht unaufgefordert.
(Bei Spenden an soziale Einrichtungen wird nur das Einkommen gemindert.
Die Spende mindert sich also nur um den persönlichen Steuersatz, welcher
wohl meist weniger als 50% beträgt. Spenden an politische Organisationen
sind im Vergleich dazu im Vorteil)
Neue Mitglieder gelten durch
Beitragszahlung mit dem Vermerk „AIG-Beitrag“ als aufgenommen. Spender
ab 50€ pro Jahr genießen dieselben Vorteile wie Mitglieder.
Zum
Mitgliedsformular
Werden Sie jetzt
Mitglied, ganz einfach durch Überweisung. Nach Beitrags- oder
Spendeneingang erhalten Sie umgehend Benutzername und PIN.
Bitte
email- oder Postadresse angeben!
Ebenfalls erhalten Sie eine Spendenquittung für das Finanzamt.