Mitglieder und Spender                                                Mitgliedsformular
                                                                                                  Zugang Internbereich

Rechte unserer Mitglieder 

  1. Informationsbündelung und Verteilung: Wir halten sie auf dem Laufenden.
  2. Termine: Wir erinnern Sie rechtzeitig.
  3. Beratung: Haben Sie Fragen zum Baurecht? Wir haben Fachleute, Architekten und Rechtsanwälte, auch in Bezug auf Schenken/Erben.
  4. Sammelklage: Sollte es zu einer Sammelklage kommen, so wird die Last, auf viele verteilt, leicht zu tragen sein. Eine automatische Teilnahme an einer Sammelklage gibt es jedoch auf keinen Fall. Der Nutzen kann auf die beschränkt sein die vertreten sind.
     
  5. Zugang zum Internbereich. Hier finden Sie
  • die Berechnung Ihrer GFZ (Baudichte), GRZ, Bodenrichtwert und Ihres Grundstückswertes, den Bodenrichtwert und weitere Tipps.
    Ebenso wichtige Hinweise auf Termine, Einspruchsfristen usw.
    Es geht um Ihr Vermögen!
     
  • Einen Mustereinspruch zu Ihrem Bebauungsplan zur Wahrnehmung Ihrer Interessen, bequem zum Ausfüllen und Anpassen an Ihre Bedürfnisse.
     

Der Zugang erfordert einen  Benutzernamen  und eine  PIN .

Beide wurden bereits an unsere Vollmitglieder zugesandt, können aber jederzeit per email nochmals von diesen angefordert werden. Spender sind völlig gleichberechtigt.

Mailen Sie an:                        

oder rufen Sie jederzeit
089 - 85 24 30 Hans Furbach

Wir bitten um Verständnis, dass ausführliche Beratung nur noch zahlenden Voll-Mitgliedern oder Spendern vorbehalten ist.
 


Pflichten unserer Mitglieder

Mit der Beitrags- oder Spendenleistung ist schon sehr viel geholfen.

Direkte Pflichten gibt es ansonsten keine, alles geschieht auf freiwilliger Basis je nach verfügbarer Zeit und beruflichen Verpflichtungen.
Wir hoffen, dass sich unsere Mitglieder für Gleichheit und Gerechtigkeit zum Wohle unserer Gemeinde einsetzen. Dies kann geschehen d
urch Leserbriefe oder Beiträge an Zeitungen, Briefe an Bürgermeister oder Gemeinderäte,  Übernehmen kleiner Aufgaben im Verein, sei es als Vorstand oder z.B. ab und zu Austragen von Werbeblättern, was ca. ein bis zwei Stunden in Anspruch nimmt.
Wichtig ist auch Informationsweitergabe wenn es etwas Neues gibt.


Nur eine starke Gemeinschaft kann auf Dauer etwas bewirken, daher bitten wir Sie  um Ihre Unterstützung. Wir alle sind ehrenamtlich tätig und haben bereits sehr viel Zeit und Geld investiert. Die Aufklärung mit Flugblättern und Inseraten ist mit Kosten verbunden
Die AIG erhebt daher einen Jahresbeitrag von

jährlich einmalig nur 50€ 

steuerlich absetzbar. (Macht nach Steuern nur 25€ bis zu einer  Gesamtspenden- oder Beitragshöhe von 1.650 / 3.300 Euro bei Ledigen / Verheirateten pro Jahr).

Paare, Kinder, Verwandte oder Eigentümergemeinschaften zahlen nur einen Beitrag, da es in der Regel um ein Grundstück geht. Mitglied können somit alle werden, ohne dass Zusatzkosten  entstehen. Hat ein Besitzer mehrere Grundstücke, so sei eine freiwillige Spende anheim gestellt. Überweisung an: 

Inhaber:                     AIG
Konto-Nr:                  650059077
BLZ:                          700 202 70    Hypovereinsbank

Verwendungszweck:   AIG-Beitrag oder / und Spende

 Eine Spendenbescheinigung ergeht unaufgefordert.
(Bei Spenden an soziale Einrichtungen wird nur das Einkommen gemindert. Die Spende mindert sich also nur um den persönlichen Steuersatz, welcher wohl meist weniger als 50% beträgt. Spenden an politische Organisationen sind im Vergleich dazu im Vorteil)

Neue Mitglieder gelten durch Beitragszahlung mit dem Vermerk „AIG-Beitrag“ als aufgenommen. Spender ab 50€ pro Jahr genießen dieselben Vorteile wie Mitglieder.

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Werden Sie jetzt Mitglied, ganz einfach durch Überweisung. Nach Beitrags- oder Spendeneingang erhalten Sie umgehend Benutzername und PIN.
Bitte email- oder Postadresse angeben!
Ebenfalls erhalten Sie eine Spendenquittung für das Finanzamt.